3) Dominus gladiatorum ist der Besitzer einer Gladiatorentruppe (s. Familia gladiatoriaund Ludus gladiatorius), die er durch seine lanistae (s. d.) hat anwerben lassen und die er auf seine Kosten unterhält, sei es, um sie bei Festspielen, die er selbst veranstaltet, auftreten zu lassen (s. Editor muneris), sei es, um sie an andere zu diesem Zwecke zu vermieten, sei es, um sie als bewaffnete Macht zu politischem Einflusse zu benutzen, wie das namentlich zur Zeit Caesars üblich wurde. So war Caesar selbst ein dominus gladiatorum, Caes. de b. civ. I 14, 4. Cic. ad Att. VII 14, 2; ebenso P. Clodius Pulcher, der erbitterte Feind Ciceros, und der gegen diesen ausgespielte T. Annius Milo, welche ihre Banden gegen einander hetzten, vgl. Bd. I S. 2271. Die Bezeichnung dominus freilich finde ich nur an einer Stelle, Cic. ad Att. II 19, 3 nam gladiatoribus (ablat. temp.) qua dominus qua advocati sibilis conscissi, wo unter dem von den Zuschauern ausgezischten D. sicherlich A. Gabinius
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gemeint ist, der 59 v. Chr. Gladiatorengefechte veranstaltete, um sich die Volksgunst für seine Bewerbung um den Consulat zu sichern, ebd. 24, 3. S. die Erklärer zu diesen Stellen. Vgl. Nr. 3.