Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Urheber der lex Didia sumptuaria
Band V,1 (1903) S. 406 (IA)
Bildergalerie im Original
Register V,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|V,1|406||Didius 1|[[REAutor]]|RE:Didius 1}}        

1) Didius, Urheber der nach ihm benannten lex Didia sumptuaria, die 18 Jahre nach der lex Fannia sumptuaria, also 611 = 143, gegeben wurde und deren Bestimmungen ergänzte und erweiterte (Macrob. Sat. III 17, 6). Vermutlich war dieser D. damals Volkstribun und Vater von Nr. 5, würde also T. mit Vornamen geheissen haben.