Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Werk des Tatianus über die Geschichte Jesu
Band V,1 (1903) S. 348349
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Diatessaron. Nach Euseb. hist. eccl. IV 29, 6 verfasste Tatianus (ca. 170) συνάφειάν τινα καὶ συναγωγὴν ... τῶν εὐαγγελίων, offenbar eine, wenn auch thunlichst den Wortlaut der vier schon zu kanonischem Ansehen gelangten Evangelien berücksichtigende, freie, das seinem enkratitischen Standpunkte zusagende bevorzugende und vor apokryphen Einschiebungen nicht zurückschreckende einheitliche Darstellung der Geschichte Jesu, und nannte sie unter Benutzung eines musikalischen Terminus technicus τὸ διὰ τεσσάρων εὐαγγέλιον. Der griechische Urtext, der wohl sicher vorausgesetzt werden muss, ist früh verloren gegangen; schon Euseb kennt ihn nicht, dagegen hat die syrische Kirche Jahrhunderte hindurch eine Übersetzung dieses Werkes an Stelle der vier Evangelien benutzt, vgl. noch Theodoret. haeret. fabul. comp. I 20 für die Zeit um 450. Der grosse Syrer Ephräm hat um 365 einen Commentar zu [349] dem D. geschrieben, dessen armenische Übersetzung – wörtlich wird sie schwerlich heissen können – die Mechitaristen 1836 publiciert haben, der aber für Kirchengeschichte und Textkritik erst zugänglich wurde durch J. B. Aucher und G. Mösinger Evangelii concordantis expositio facta a S. Ephraemo in lat. transl. u. s. w., Venetiis 1876. Ergänzung zu Mösinger: J. Rendel Harris Fragments of the commentary of Ephrem Syrus 1895. P. A. Ciasca veröffentlichte 1888 zu Rom eine arabische Bearbeitung des D. aus dem 6. Jhdt.; für die Feststellung des griechischen Grundtextes wird dadurch kaum etwas gewonnen. Spätere Nachahmungen Tatians, die vielmehr eigentliche Evangelienharmonien oder Synopsen sind, auch wenn sie sogar unter Tatians Namen umlaufen, haben nur den Wert von Curiositäten. Vgl. A. Harnack Texte u. Untersuch. I 3, 1883, 137–153: Die Acta Archelai u. d. Diat. Tatians. Th. Zahn Forsch. zur Gesch. des neutest. Kanons I Tatians Diatessaron 1881. IV 1891, 225–246; Gesch. des neutest. Kanons II 2, 1892, 530–556; Neue kirchl. Ztschr. V 1894, 85–120 und in Hauck Realenc.³ V 1898, 653–659; dort die übrige reiche Litteratur.