Decoctor ist der in Vermögensverfall Geratene, sowohl der durch Verschwendung als auch der durch Zufall in diese Lage Gekommene (quamvis quis fortunae vitio non suo decoxisset), Cic. Phil. II 44. Senec. ep. 36. Über den Verschwender s. Prodigus. Den D. trafen gewisse Zurücksetzungen, namentlich wies ihm die Lex Roscia besondere Theaterplätze zu, so dass der Theaterbesuch ihn gewissermassen an den Pranger stellte, vgl. auch Hist. Aug. Hadr. 18. Die Verweigerung der Theaterplätze, die den Rittern vorbehalten waren, an Ärmere ist hiervon zu unterscheiden, Iuven. III 155.