Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Pers. Goldmünze
Band IV,2 (1901) S. 21812183
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Dareikos (στατὴρ Δαρεικός oder schlechthin Δαρεικός), die persische Königsmünze in Gold, benannt nach Dareios I., der sie zuerst ausprägen liess. Ein uraltes babylonisch-ägyptisches Gewicht war normiert auf 60 kleinere Gewichte oder Schekel zu 14/5 ägyptischen Kite = 16,37 g. Sechzig solche Schekel bildeten eine sog. schwere Gewichtsmine, fünfzig, eine Goldmine. Dieses Fünfzigstel und seine Hälfte erscheinen als die ältesten Goldgewichte und werden unterschieden als schwerer und leichter Goldschekel. Daneben aber hat es schon gegen Ende des dritten Jahrtausends v. Chr. eine etwas höhere Norm gegeben, die durch Aufschriften auf babylonisch-assyrischen Gewichtstücken als königliche bezeugt ist und sich für den schweren Goldschekel auf 16,83 g., für den leichten auf 8,41 g. stellt. Nachdem die griechischen Gemeinden Phokaia, Teos und Milet mit der Ausprägung des schweren Schekels königlicher Norm vorangegangen waren, dabei aber weder das volle Gevvicht noch die Feinheit des Korns lange aufrecht erhalten hatten, liess Dareios königliche Goldmünzen auf genaues Gewicht und von feinstem Korn schlagen. Hauptsächlich waren es leichte Goldschekel, die von den Griechen Δαρεικοί genannt wurden, während die schweren Schekel, nach der geringen Zahl der noch erhaltenen Stücke zu schliessen, seltener ausgeprägt worden sind. Auf der Vorderseite zeigt der D. den bärtigen, mit langem Rock und Hosen bekleideten König in kniender Stellung nach rechts, auf dem Haupte die Krone, in der Linken den [2182] Bogen, in der Rechten Stab oder Lanze. Auf der Rückseite erscheint statt eines Bildes nur ein unregelmässig eingeschlagenes Zapfenloch. Der Doppel-D. zeigt auf der Vorderseite dasselbe Bild entweder allein oder mit griechischen Münzbuchstaben, auf der Rückseite ein eingeschlagenes Quadrat. Mommsen Gesch. des röm. Münzwesens 9ff. (Traduction Blacas I 8ff.). Brandis Münz-, Mass- und Gewichtswesen in Vorderasien 62. 244ff. 420. Head HN 698ff. Lehmann Altbabylonisches Mass- und Gewichtssystem (Acten des 8. Orientalistencongresses), Leiden 1893, 168. 205f. Hultsch Abh. Gesellsch. der Wiss. Leipzig XVIII 2 (1898), 19f. 24. 69ff. 76f.; Metrologie² 484f. 491. Nach einer Durchschnittsrechnung betrug das Münzgewicht des D. mindestens 8,385 g., woraus auf ein Normalgewicht von 8,40 g. zu schliessen war (Metrologie 491, 3). Lehmann a. a. O. 168 bestimmte die leichte königliche Gewichtsmine zu 505 g., mithin ihr Sechzigstel, d. i. den D., auf 8,41 g. Dies wurde bestätigt durch die Auffindung des Verhältnisses der königlichen Gewichtsnorm zu der ursprünglichen Norm (Hultsch Abh. a. a. O. 69ff.). Die schwere babylonische Gewichtsmine hat nach authentischen Gewichtstücken 982,4 g. betragen. Ihr Drittel, das römische Pfund von 327,45 g., bezeugt noch in weit späterer Zeit dieselbe Norm. Mit dem Zuschlage von 1/36 ist aus der ursprünglichen Gewichtsmine die erhöhte königliche Norm = 1009,7 g. gebildet worden. Demnach beträgt das Sechzigstel oder der schwere Goldschekel königlicher Norm 16,83 g. und seine Hälfte, der leichte Goldschekel oder D., 8,41 g.

Erwähnt wird der D. von Herodot. VII 28. Thukyd. VIII 28, 4. Xenophon an mehreren Stellen u. a. (s. d. Nachweise Metrologie 485, 2). Von inschriftlichen Belegen sind die aus dem 5. bis 4. Jhdt. stammenden CIG I 1511, 2. 15. 22. 1571, 14. CIA I 199, 5. 207, 13. II 660, 43. 766, 98. 813 B 11 (letztere Stellen aus Tempelrechnungen) hervorzuheben. Als στατὴρ Δ. erscheint die persische Goldmünze bei Herod. und Thukyd. a. a. O. (vgl. Poll. IX 59), als Δαρικὸς στατήρ CIG I 1571, 14. Als χρυσοῦς στατήρ wird sie erklärt von Harpokr. s. Δαρεικός. Hesych. s. Δαρεικοί. Suid. s. Δαρεικούς); vgl. CIA II 843, wo hinter Δαρεικοῦ [χρυσίου] eine nicht vollständig erhaltene Zahl sich findet. Nach dem Gepräge heisst der D. τοξότης); bei Plut. Ages. 15 a. E. (wiederholt apophth. Lac. 40). Da jedes Talent unter sich 60 Minen und die Mine Goldes 50 Schekel oder Statere hatte, so sind die τρισχίλιοι Δ. bei Suid. s. Δαρεικός soviel wie ein leichtes Goldtalent (vgl. Diod. XVII 66, 2 τάλαντα χρυσοῦ χαρακτῆρα Δαρεικὸν ἔχοντα), während 300 D. den Wert eines babylonischen Silbertalentes darstellen (Xenoph. anab. I 7, 18. Diod. XVII 71, 1. Metrologie 237. 494). Es verhielt sich nämlich das babylonische Silbertalent zum Goldtalente dem Gewichte nach wie 4 : 3, dem Werte nach wie 1 : 10. d. h. das Gold wurde im persischen Reiche zum 131/3fachen Werte des Silbers gerechnet. Mommsen Gesch. des röm. Münzwesens 12f. Brandis Münz- Mass-und Gewichtswesen 67ff. Hultsch Metrologie 402ff. 486ff. (über Herod. III 89. 95 vgl. Abh. a. a. O. 109). Es galt also ein D. gleich 10 babylonischen Silberschekeln zu 11,22 g. oder gleich [2183] 20 Halbstücken zu 5,61 g., die als Reichssilbermünze dem D. zur Seite traten und ebenfalls Schekel (σίγλοι Xen. anab. I 5, 6, [σίγ]λοι Μηδικοί CIG I 150 § 20) benannt wurden. Brandis a. a. O. 62f. 69. 421f. Hultsch Metrologie 485ff.; Abh. a. a. O. 76. 78. Über die Wertgleichungen des D. mit dem phönicischen Silberstater und dessen Teilmünzen s. Danake. Wenn Harpokr. Suid. und das Lex. Seguer. 237, 17 den D. an Gewicht gleich dem attischen Goldstater (= 8,73 g.) und an Wert gleich 20 Silberdrachmen rechnen, so sind das nur ungefähre Ansätze; thatsächlich hatte das Gold zum Silber im 5. Jhdt. v. Chr. und später einen höheren Wert als den zehnfachen. Hultsch Metrologie 238f.; Berliner Philol. Wochenschr. 1894, 299ff. Nach deutscher Währung ist der D. auf 23 Mark 46 Pfennig anzusetzen.

Wenn bei Herondas mim. VII 102. 122 von einem Verkäufer in Alexandreia um das J. 280 v. Chr. (Meister Abh. Gesellsch. d. Wiss. Leipzig XIII 7 [1893], 148f.) für ein paar Schuhe 4 oder gar 7 D. gefordert werden, so sind das scherzhafte Übertreibungen. Meister a. a. O. 137. Hultsch Berl. Philol. Wochenschr. 1894, 301f. Die bei Herondas Δαρικός benannte Münze ist als ein Ἀλεξάνδρειος στατήρ (s. d.) im Gewichte von zwei attischen Drachmen Goldes gedacht. Auch anderwärts mag im Volksmunde der Goldstater attischen Fusses als D. bezeichnet worden sein, denn in dem Fragm. inc. CIA IV 2 nr. 845 c 8 ist [Δαρ]εικοὺς Φιλιππείους X (oder Δ, wie Koehler vermutet) wohl dahin zu deuten, dass statt στατὴρ Φιλίππειος (Metrologie 242f.), da ja der Goldstater Philipps von Makedonien als Nachfolger des D. galt, die persische Königsmünze mit dem von Philipp hergeleiteten Zunamen gesetzt wurde. Die Form Δαρικός findet sich ausser bei Herondas auch CIG I 1511, 2. 15. 22. 1571. 14.

Teilstücke des D. hat es in der königlich persischen Münze nicht gegeben. Xen. anab. I 3, 21 erwähnt zwar eine von Kyros zugesagte Solderhöhung von monatlich 1 D. auf τρία ἡμιδαρεικά; doch konnte deshalb immer noch die Zahlung, wie üblich, in ganzen D. erfolgen, wenn man für den Zeitraum von zwei Monaten drei Löhnungstage ansetzte. Nach Mommsen Gesch. des röm. Münzwesens 10f. (Traduct. Blacas I 12) können die ἡμιδαρεικά, wenn sie als Münzen gedeutet werden sollen, Viertelstücke des schweren Goldschekels (phokaiischen Staters) gewesen sein, die von den persischen Satrapen, namentlich von denen in Tyros, in beträchtlichen Mengen ausgemünzt worden sind.

Auf einem Missverständnis beruht die Erwähnung von ἀργυροῖ Δαρεικοί bei Plut. Kim. 10, 58 Sint. Gemeint sind persische Silbermünzen, die ebenso wie die an derselben Stelle erwähnten Golddareiken als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Man wird also an die medischen Siglen (s. o.) zu denken haben, die in ähnlicher Weise wie die D. das Bildnis des knienden Königs mit Bogen und Lanze oder Schwert oder andern Symbolen trugen.