Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Betroffener d. sullan. Proskriptionen
Band IV,2 (1901) S. 1864
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6) C. Curtius, wahrscheinlich Sohn des C. Nr. 1, da er gleichfalls von den sullanischen Proscriptionen betroffen wurde. Er verlor damals sein Vermögen und ging in die Verbannung; später durfte er zwar heimkehren, blieb aber, wie die anderen Nachkommen von Proscribierten, bis zum J. 705 = 49 von den Ehrenrechten ausgeschlossen und wurde erst nach diesem Termin von Caesar in den Senat aufgenommen. Von den Resten seines Vermögens hatte er ein Landgut bei Volaterrae erworben; bei den Landverteilungen an die caesarischen Veteranen 709 = 45 drohte ihm der Verlust dieses Besitzes, und er hätte dann aus Mangel an Mitteln seine Senatorenwürde nicht behaupten können; deshalb verwandte sich der von Jugend auf mit ihm befreundete Cicero für ihn bei Q. Valerius Orca, der mit der Ausführung der Ackerverteilungen beauftragt war (ad fam. XIII 5, vgl. CIL XI p. 325).