Cubitus, der Ellenbogen mit Einschluss der Hand bis zur Spitze des Mittelfingers, wurde, wie der griechische πῆχυς (s. d.), zu 1½ Fuss oder 6 Handbreiten (palmi, παλαισταί) gerechnet. Wie der Fuss entweder in 12 unciae oder in 16 digiti geteilt wurde, so kamen auf den C. 18 unciae oder 24 digiti. Als Längenmass diente der C. anstatt des sonst üblichen pes in der Sprache des gewöhnlichen Lebens in den Fällen, wo eine Vergleichung mit der Armlänge näher lag, als die mit der Länge des Fusses; ausserdem findet er sich bei Schriftstellern, welche griechische Quellen benutzen, als Übersetzung von πῆχυς; aber in das System der geodaetischen Masse ist er nicht aufgenommen worden. Im Maximaltarif Diocletians werden die Masse des Bauholzes in cubiti und digiti angegeben. Nach dem Masse des römischen Fusses (vgl. Constratus pes) kommen auf den C. 444 mm. Vitruv. III 1, 7f. Balb. Gromat. I 95, 4. Exc. de mensuris Gromat. I 373, 2ff. (Metrol. script. II 58, 18. 138, 3ff., vgl. ebd. 124, 17ff. 125, 3). Hultsch Metrologie² 76f. 98. Blümner Maximaltarif Diocletians 31. 133. Die sog. thesaurische oder jüngere Artabe, welche in Ägypten unter römischer Herrschaft gültig und zu 31/3 römischen Modien normiert war, entsprach nahezu dem dritten Teile des Cubus der römischen Elle, Hultsch Metrologie 627f. vgl. mit Jahrb. f. Philol. 1895, 81ff.