5) Crispinus, Würdenträger unter Domitian, wird von Iuvenal aufs grimmigste angegriffen. Er war in Ägypten geboren, den untersten Volksschichten entstammt: pars Niliacae plebis verna Canopi nennt ihn Iuven. 1, 26; vgl. 4, 24 patria … papyro, 33 municipes ... siluros; dass das berüchtigte Canopus nur zum Spott gebraucht ist und nicht seine wirkliche Vaterstadt bezeichnen muss, geht auch aus Mart. IV 99, 2 tua Memphis hervor (von der Angabe des Scholiasten zu Iuven. 4, 24, dass er Papierhändler aus Alexandria sei, beruht zum mindesten der erste Teil auf Missverständnis). Bei Domitian bekleidete er später eine Vertrauensstellung; denn in dem bekannten von Iuvenal fingierten Staatsrat Domitians in der Albanervilla ist er ausser Cornelius Fuscus der einzige Nichtsenator (als Ägypter konnte er natürlich nicht in den Senat aufgenommen werden, Dio LI 17, 1. 2, vgl. LXXVI 5, daher bezeichnet ihn ein Schol. zu Iuv. 1, 27 gewiss unrichtig als Senator; nach CIL IX 5420 hat Domitian am 22. Juli 82 gleichfalls im Albanum einen Staatsrat abgehalten adhibitis utriusque ordinis splendidis viris), Iuvenal. 4, 108. Da Fuscus damals Praefectus praetorio war, liegt es nahe, dies auch von C. anzunehmen; dazu passt einigermassen der Ausdruck princeps equitum, Iuven. 4, 32 (Schol. z. St. und v. 1 nennt ihn magister equitum). Aus diesen und anderen Gründen (doch ist der Hinweis auf sein Purpurgewand als angebliches Abzeichen seiner Würde nicht stichhaltig) hat schon Borghesi Oeuvres V 514–516. X 28–33 C. für den Collegen des Fuscus im Praetorianercommando gehalten. Dass C. noch längere Zeit darnach in der Gunst des Kaisers blieb, folgt aus Martial. VII 99 (geschrieben im J. 92), der ihn als Gönner anredet; vgl. VIII 48. Hirschfeld Verw.-G. I 223 (ihm folgt Gsell Essai sur le règne de l’empereur Domitien, Paris 1894, 66) glaubt, dass er damals keine officielle Position innegehabt habe und hält auch Borghesis Vermutung für unsicher, da C. möglicherweise auch Secretär oder Studienrat des Kaisers gewesen sein könne; doch ist zu bedenken, dass diese Ämter im 1. Jhdt. nur ganz ausnahmsweise von Rittern bekleidet wurden; und dass C. Freigelassener war, wird kaum anzunehmen sein. Iuvenal verspottet C. als Parvenu schlimmster Sorte und geisselt seine lächerliche Sucht, seine im Elend verbrachte Jugend (4. 32f.) nun durch übertriebenen Luxus vergessen zu machen, 1, 26–29. 4, 15; die heftigsten Schmähungen stösst er 4, 1–33 gegen ihn aus: er nennt ihn ein monstrum nulla virtute redemptum a vitiis und führt seine Schlechtigkeit im einzelnen aus. Ob ausser dem wirklichen Charakter des C. auch irgend eine persönliche Unbill, die der Dichter von ihm erlitten haben mag, an dieser Schilderung Anteil habe, entzieht sich unserer Beurteilung. Vgl. ausser der angegebenen
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Litteratur auch Friedländer Iuvenalausgabe p. 32f. und zu 4, 31. Mispoulet Rev. de phil. XIII 37–39. Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 482 nr. 1297.