Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gefolge, bes. des Kaiser
Band IV,1 (1900) S. 622
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Comitatus, griechisch στρατόπεδον (CIA III 48, 30. Iulian. epist. 38 p. 415 C. Synes. epist. 5. 66. Athan. apol. c. Ar. 70. 76. Pallad. dial. 7. Euagr. h. e. II 9 = Migne G. 25, 373. 404. 47, 24. 25. 86, 2528). Das Wort C. bedeutet das Gefolge und wird in technischen Sinne namentlich auf die Begleiter angewandt, welche den Kaiser bei seinen Reisen umgeben. Ein Bronzetäfelchen, das wahrscheinlich bestimmt war, an irgend ein Stück des Reisegepäcks angeheftet zu werden, trägt die Aufschrift: Ex comitatu imp(eratoris) Domitiani Aug(usti) Germanici ab Aquis Statiellis (Dessau 270). Seit dem 3. Jhdt., wo die Göttlichkeit des Kaisertums schärfer betont wird, pflegt man dem Worte C. das Epitheton sacer hinzuzufügen. So schreibt Macer (Dig. XLIX 16, 13 § 3), ein Soldat, der schimpflich entlassen sei, dürfe neque Romae neque in sacro comitatu agere. Im einfachen Sinne der Begleitung erscheint es noch unter Diocletian, der auf seinen Münzen und denen seiner Mitregenten die Dioscuren darstellt mit der Umschrift: comitatus Aug(ustorum), was nichts anderes bedeuten kann, als dass die göttlichen Nothelfer ihn auf seinen Kriegszügen schützend begleiten. Denn dass mit diesen Reitern die Dioscuren, nicht etwa, wie Cohen (Médailles impériales VI² 417. 497. VII² 59) angiebt, die beiden Kaiser gemeint sind, zeigt die Abbildung (VII² 104). Um dieselbe Zeit hat das Wort aber auch schon die besondere Bedeutung des kaiserlichen Hofes angenommen. Denn da nach Diocletians Absicht die Kaiser gar keine feste Residenz mehr besitzen, sondern immer auf Reisen sein sollen, wird die Bezeichnung des Reisegefolges naturgemäss auf den ganzen Hof angewandt. So erscheint C. zuerst in einem Rescript des J. 286, das aus Nikomedia erlassen ist, also nicht auf einer wirklichen Reise, sondern aus der Stadt, wo Diocletian regelmässig zu wohnen pflegte (Cod. Iust. VII 35, 2). Auch später, wo Constantinopel wieder zur stehenden Residenz wird, bleibt C. für den Kaiserhof technisch, nur dass wieder palatium gleichberechtigt daneben tritt.

In sacro comitatu militare (Dessau 2781. CIL III 11026) bedeutet zu den Comitatenses gehörig, unter welchem Worte das Nötige darüber gesagt ist. Seeck Geschichte des Untergangs der antiken Welt I² 22.