Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comini[us], C. In höherer Stellung im 2. oder 3. Jh. in Obergermanien
Band IV,1 (1900) S. 607
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6) C. Comini[us] setzt eine Weihinschrift für das Wohl der Kaiser (CIRh 1737, genauer Bonn. Jahrb. LII 72, Inschrift aus Walddüren in Baden), dürfte daher irgend eine höhere Stellung in Obergermanien im 2. oder 3. Jhdt. n. Chr. bekleidet haben. Vgl. auch Nr. 22.

[Stein. ]