Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Pulcher, Ap. cos. 212 v. Chr.
Band III,2 (1899) S. 28462847
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293) Ap. Claudius Pulcher, Sohn von Nr. 304 (Fasti Cap. zu den Consulaten seiner Söhne Nr. 294. 305. 300). Im J. 537 = 217 war er curulischer Aedil und im folgenden Jahre Kriegstribun. Damals gehörte er zu denen, die sich aus der Schlacht von Cannae retteten, und es wurde ihm neben P. Scipio von seinen Gefährten der Befehl übertragen (Liv. XXII 53, 2. 54, 5). Mit den Legionen, die aus den Überlebenden nach der Niederlage formiert worden waren, ging er 539 = 215 als Praetor nach Sicilien (Liv. XXIII 24, 4. 30, 18. 31, 4. 6. 32, 2). Weder seine Unternehmungen gegen Bomilkar, der Hannibal aus Africa Verstärkungen zuführte, und gegen Lokroi hatten einen Erfolg (ebd. 41, 10–12), noch vermochte er den Enkel und Nachfolger Hierons von Syrakus, Hieronymos, bei dem römischen Bündnis festzuhalten (ebd. XXIV 6, 4ff. 7, 8). Allein richtete er nichts gegen das abtrünnige Syrakus aus, aber während der beiden folgenden Jahre nahm er als Propraetor unter dem Oberbefehl des M. Claudius Marcellus Nr. 220 (s. d.) bedeutenden Anteil an dessen Unternehmungen, namentlich an der Belagerung der Stadt (Polyb. VIII 3, 7. 5, 1. 6. 9, 1ff. Liv. XXIV 27, 4. 6. 29, 4. 30, 1. 33, 2. 36, 6. Plut. Marc. 13, 2. 14, 3. Zonar. IX 4). Erst gegen das Ende des J. 541 = 213 verliess er die Insel, um sich um das Consulat für 542 = 212 zu bewerben (Liv. [2847] XXIV 39, 12), und wurde mit Q. Fulvius Flaccus gewählt (Fasti fer. Lat. CIL I² p. 57. Chronogr. Idat. Chron. pasch. Cic. Cael. 33. Liv. XXV 2, 4. 3, 1. Frontin. strat. IV 1, 44. Flor. praef. 6. Cassiod. Fest. p. 326). Beide Consuln begaben sich auf den campanischen Kriegsschauplatz, wo die Wiedergewinnung Capuas ihre wichtigste Aufgabe war. Nach wechselvollen Kämpfen schlossen sie die Stadt vollständig ein (Liv. XXV 14, 12. 18, 1. 20, 1. 22, 5. Appian. Hann. 37). Appius ging zur Leitung der Wahlen nach Rom, kehrte aber bald wieder auf seinen Posten zurück, da der Befehl ihm und seinem Collegen für das J. 543 = 211 verlängert wurde (Liv. XXV 41, 10–13. XXVI 1, 2). Bei einem neuen Entsatzversuch der Punier wies er den gleichzeitigen Angriff der Eingeschlossenen auf seine Verschanzungen zurück, wurde aber dabei von einem feindlichen Geschosse verwundet (Polyb. IX 3, 1ff. Liv. XXVI 5, 8. 10. 6, 5). Infolgedessen behielt er das Commando über die Belagerungsarmee, als Hannibals Marsch gegen Rom es notwendig machte, dass einer der Feldherren und ein Teil der Truppen zur Deckung der Hauptstadt dorthin eilte (Polyb. IX 7, 7. Liv. XXVI 8, 8f. Flor. I 22, 43. Appian. Hann. 40. Zonar. IX 6); zur Aufhebung der Einschliessung hatte der rasche Zug des Feindes die Römer nicht bewogen, und damit war Capuas Schicksal besiegelt. Appius vertrat im Gegensatz zu Fulvius hinsichtlich der Bestrafung der Stadt und ihrer Bewohner nach Livius XXVI 15, 1ff. die mildere und menschlichere, vielleicht auch die klügere Ansicht (vgl. auch Claudia Nr. 383); weil er damit nicht durchdrang und an dem strengen Strafgericht, das Fulvius über Capua ergehen liess, keinen Teil mehr hatte, glaubten einige Historiker, er sei noch vor der Capitulation seiner Wunde erlegen (Liv. XXVI 16, 1. Zonar. IX 6); jedenfalls starb er bald darauf (Liv. XXVI 33, 4; vgl. Sil. Ital. XIII 450ff. XVII 300–302).