Ciconia, ein Instrument, mit dem man feststellte, ob ein Graben oben und unten dieselbe Breite, die vorgeschriebene Tiefe und, was von den heutigen Erklärern nicht genügend berücksichtigt wird und freilich in unebenem Gelände unter Umständen nicht möglich war, auch eine in gleichem Niveau fortlaufende Sohle hatte. Beschrieben ist das Instrument im Zusammenhange mit seinem Zwecke nur von Columella (III 13, 8f.). Ein Feld sollte zur Anpflanzung von Reben nach und nach, ohne dass eine Stelle dabei übergangen wurde, durch sich eng aneinander schliessende Gräben, deren Tiefe im ebenen Gelände 2½ und im abschüssigen 3–4 Fuss betragen sollte, umgegraben werden, indem der Arbeiter die ausgegrabene Erde sofort hinter sich in den Graben warf und so diesen mit der ausgehobenen Erde wieder füllte. Die von den Landleuten dabei zum Messen des Grabens gebrauchte C. wird nicht etwa die Gestalt eines Winkelmasses, sondern, wie auch allgemein angenommen ist, die eines gehabt haben, was besonders auch daraus hervorgeht, dass auch der tolleno, der auf einem Pfosten ruhende und bewegliche Brunnenschwengel, in Spanien C. genannt wurde (Isid. or. XX 15, 3; heute cigoñál). Während nun die Erklärer vor Schneider angenommen hatten, dass die C. beim Messen die Lage eines aufrechtstehenden angenommen habe, bestreitet dieser mit Recht, dass der Wortlaut eine solche Erklärung zulasse. Nach ihm (z. d. St. u. Abb. III T. 3, Fig. 6 u. 8) – und seiner Auffassung haben sich auch andere angeschlossen – soll die C. vielmehr wie ein umgekehrtes () auf die Sohle des Grabens gestellt worden sein, wobei die wagerechte regula die Breite und die senkrechte virgula die Höhe angegeben habe (maiores nostri regulam fabricaverunt, in cuius latere virgula prominens ad eam altitudinem, qua deprimi sulcum oportet,
[2543]
contingit summam ripae partem Colum.). Da aber beim Gebrauch dieser C. Ungenauigkeiten vorkommen konnten, wenn man sie nicht ganz gerade stellte, so empfahl Columella eine von ihm gemachte Verbesserung derselben. Nach Schneiders Auffassung fügte Columella zu der alten C. noch zwei Stäbe hinzu, die in Form eines Sterns oder des griechischen X einander kreuzten, in dem er diesen Stern aufrecht stellte und an dem Kreuzungspunkte desselben die Spitze der virgula befestigte; dann liess er von dieser Spitze eine Schnur mit einem Gewichte die virgula entlang bis an die regula herabfallen. Doch dieser Annahme scheinen die Worte (§ 12) entgegenzustehn, welche besagen, dass die C. so auf der Mitte des Sterns befestigt wurde, ut tanquam suppositae basi ad perpendiculum normata insisteret; deinde transversae, quae est in latere, virgulae fabrilem libellam superposuimus. Hier ist, wie auch Gesner schon gesehen hat, kaum möglich, dass transversa virgula eine aufrecht, wenngleich rechtwinkelig zur regula, stehende Rute oder Latte bezeichnet haben könnte. Auch aus andern Gründen ist vielleicht folgende Erlkärung mit dem Text eher vereinbar. Die alte C. nahm beim Messen die Lage eines liegenden an; der Stern, mit welchem nur die Breite und Ebenheit der Sohle, nicht die obere Breite des Grabens, controlliert werden sollte (§ 13), wurde glatt auf die Sohle gelegt; auf dem Kreuzungspunkt desselben war genau unter einem rechten Winkel die C. als aufrechtstehendes befestigt und darüber, d. h. auf die nun quer zu liegen kommende virgula die fabrilis libella, d. h. doch wohl ein gleichschenkliges Dreieck, von dessen Spitze ein Faden mit einer Bleikugel bis auf die virgula herabhing, gestellt. Später begnügte man sich damit, nur die Tiefe eines solchen Grabens durch eine virga zu messen (Pall. II 10, 4).