Choragus, bei den Römern derjenige, der die für die dramatischen Aufführungen nötigen Ausrüstungsgegenstände (das choragium) zu liefern hat. Die Bezeichnung ist vom griechischen χορηγός entlehnt, doch hat der römische Ch. eben nur eine der Verpflichtungen, die den griechischen Choregen (s. Χορηγία) in der späteren Zeit oblagen, und ist in mancher Beziehung eher dem ἱματιομίσθης (s. d.) gleichzustellen. Da in Rom die mit der Leitung der Spiele betrauten Beamten wechselten, auch der Director der Schauspieltruppe immer nur für ein Fest in Dienst genommen wurde, so fehlte es wenigstens in republicanischer Zeit an einem staatlichen Magazin für die Ausstattungsgegenstände des Theaters und die Schauspielkleider. Daher übergiebt der Staat (d. h. der jeweilige Festleiter) einem privaten Unternehmer gegen eine bestimmte Entlohnung die Verpflichtung, für Costüme u. s. w. zu sorgen, vgl. Plaut. Pers. 159: πόθεν ornamenta (zur Verkleidung eines Mädchens)? a chorago sumito. Dare debet, praebenda aediles locaverunt, vgl. Trin. 858; Curc. 464. Der Ch. musste natürlich auch bei der Aufführung anwesend sein, um allen an die Ausstattung gestellten Anforderungen zu genügen, so dass er in mancher Beziehung auch die Pflichten eines Regisseurs erfüllen konnte, vgl. Schol. Ter. Eun. V 4, 45 (ecce rure redeuntem senem): choragi est administratio, ut opportune in proscaenium (Weinberger Wien. Stud. XIV 123). In Plautus Curculio 462 hält der Ch. eine Ansprache an die Zuschauer.