Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Einer der sog. 30 Tyrannen, 269 n. Chr. von d. Soldaten zum Kaiser erhoben
Band III,2 (1899) S. 1908
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4) Censorinus, einer der sog. dreissig Tyrannen, der zur Zeit des Kaisers Claudius Gothicus, wahrscheinlich während dessen Abwesenheit im Gothenkriege (vgl. A. Duncker Claudius Gothicus, Diss. Marburg 1868, 43f.), 269 n. Chr., von den Soldaten erhoben wurde, Hist. Aug. tyr. trig. 33. 31, 12. 7. 32, 8. Er gehörte dem senatorischen Stande an und hatte sich nach einer langen, ehrenvollen Laufbahn auf seinen Gütern zur Ruhe gesetzt, als man ihn zum Kaiser ausrief. Trotz seines hohen Alters und trotzdem er infolge einer im Perserkrieg Valerians erhaltenen Wunde hinkte, was ihm den Spottnamen Claudius eintrug (c. 33, 2), nahm er die Würde an, wurde aber wegen seiner Strenge schon nach siebentägiger Regierung getötet (c. 32, 8). Was über seinen Cursus honorum berichtet wird (33, 1), ist durchaus fabelhaft, und somit ist auch die Grabschrift des C. bei Bononia, auf welcher sich dieser Cursus finden soll (33, 4), pure Erfindung. Nicht höher anzuschlagen sind die Nachrichten über C.s Nachkommen und Wohnhaus (33, 5–6). Auffallend ist auch die teilweise Analogie mit Celsus Biographie. Auf Münzen und Inschriften findet sich keine Spur dieses ephemeren Kaisers. Vgl. Th. Bernhardt Gesch. Roms von Valerian bis zu Diocletians Tod I 136. Cohen VI² 173.