Cannophori. Das römische Hauptfest der Magna Mater (s. o. Bd. II S. 2249) fing am 15. März mit einem Einzug der ,Rohrträger‘ an, welche ohne Zweifel wie sieben Tage später die Dendrophori [1485] (s. d.) vom Lande aus zum Tempel des Palatins feierlich stiegen. Die Angabe des Philocaluskalenders CIL I² p. 264 Idibus (Martiis): Canna intrat, entspricht dem Arbor intrat des 22ten. Die Bedeutung dieses Vorganges ist nicht mit Gewissheit zu bestimmen. Die Cista aus Ostia, auf der ein Attiskopf zwischen Rohrpflanzen dargestellt ist (Mon. d. Inst. IX 8 a, 1 a, vgl. Annali 1869, 242. CIL XIV 385), giebt keinen sicheren Anhaltspunkt. Es scheint jedoch, dass das Cannophorenfest an die Aussetzung und Entdeckung des Attis am Ufer des Gallos erinnerte (Iulian. or. V 165 B, vgl. Herodian. I 11, 2; anders Marquardt Staatsv. III 71). Sonst wird das Auftreten der C. an diesem Tage nur in einer Stelle des Lydus erwähnt (de mens. IV 36: εἰδοῖς Μαρτίαις ... ἱεράτευον ταῦρον ἑξέτη ὑπὲρ τῶν ἐν τοῖς ὄρεσιν ἀγρῶν ἡγουμένου τοῦ ἀρχιερέως καὶ τῶν κανηφόρων [lies καννοφόρων] τῆς μητρός [das ist sicher die ursprüngliche Lesart; nach freundlicher Mitteilung von R. Wünsch hat der Barberinus von erster Hand μητρό, von zweiter μητρὸ, woraus der Parisinus aus Misverständnis μητρόχου machte; damit erledigen sich alle Conjecturen]). Es handelt sich wohl hier um ein Taurobolium, dem der Archigallus (s. d.) präsidierte und wo die C. beteiligt waren (vgl. CIL XIV 40). Aus den Inschriften sehen wir, dass die C. Vereine (collegium V 5840. IX 2480; corpus X 21 d. 8339 d. XIV 116f.) von Männern und Weibern (IX 2480 canoforarum) bildeten, welche nicht nur einen religiösen Zweck hatten, sondern zugleich Begräbnisgenossenschaften waren (IX 2480. X 21. 8339 d), und als solche vom Staate anerkannt waren und das Eigentumsrecht besassen (CIL XIV 116ff. Widmungen dem oder des Corpus). Die Namen ihrer Beamten und Würdenträger (quinquennalis et curam gerentes XIV 284; pater, mater XIV 37) haben nichts Eigentümliches. Bemerkenswert dagegen ist, dass sie bis jetzt nur in Italien. (Ostia XIV 34–37. 40. 116—119. 284f.; Mediolanium V 5840; Saepinum IX 2480; Locri X 21. 8339 d) und auch dort nur spät (von M. Aurel XIV 40 bis Caracalla XIV 34. 110. 117) zu finden sind. Die C. sind weder mit den Cernophori (s. d.) noch mit den Kanephoren (lat. Canistrariae) zu verwechseln. Mommsen CIL I² p. 264. Ruggiero Dizion. epigr. II 80f.