Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Flavius, cos. 344 n. Chr. Sallustius Bonosus
Band III,1 (1897) S. 714 (IA)
Sallustius Bonosus in der Wikipedia
Sallustius Bonosus in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register III,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|III,1|714||Bonosus 2|[[REAutor]]|RE:Bonosus 2}}        

2) Flavius Bonosus (CIL X 478[1]), Consul im J. 344, aber als solcher nur in Italien anerkannt und auch das nur in den ersten Monaten des Jahres (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 75–77. 79). Vor dem September tritt Sallustius an seine Stelle (De Rossi I 78), und diesen allein kennen die officiellen Fasten. Wahrscheinlich ist er identisch mit dem B., welcher in einem Gesetz des J. 347 (Cod. Theod. V 4, 1) als Magister equitum[2] erscheint. Die Annullierung seines Consulats mag mit dem Princip des Constantius zusammenhängen, keinem Militär die Senatorenwürde zu verleihen (Amm. XXI 16, 1. 2).

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum X, 478
  2. Heermeister der Reiterei, vgl. magister militum