2) Flavius Bonosus (CIL X 478[1]), Consul im J. 344, aber als solcher nur in Italien anerkannt und auch das nur in den ersten Monaten des Jahres (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 75–77. 79). Vor dem September tritt Sallustius an seine Stelle (De Rossi I 78), und diesen allein kennen die officiellen Fasten. Wahrscheinlich ist er identisch mit dem B., welcher in einem Gesetz des J. 347 (Cod. Theod. V 4, 1) als Magister equitum[2] erscheint. Die Annullierung seines Consulats mag mit dem Princip des Constantius zusammenhängen, keinem Militär die Senatorenwürde zu verleihen (Amm. XXI 16, 1. 2).