Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Stipator des Gallienus
Band III,1 (1897) S. 700 (IA)–701 (IA)
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Bonitus. 1) B. wird als stipator principis nostri, d. h. des Gallienus, in einem Briefe des [701] späteren Kaisers Claudius (Gothicus) an den Usurpator Regilianus bezeichnet. Der Brief (Hist. Aug. trig. tyr. 10, 11) dient als der in der Hist. Aug. übliche Beweis von der Tüchtigkeit des Regilianus, die ein berufener Beurteiler anerkannt habe, ist mithin von sehr zweifelhaftem Werte.

[Henze. ]