3) Einen B. nennt Solinus an drei Stellen (27, 3. 37, 8. 38, 22) als seine Quelle, und Mommsen (Solin.² praef. XIV) sieht in ihm den Cornelius B., den Plinius n. h. verschiedentlich (s. den Index in Detlefsens Ausgabe und Hübner zu CIL II Suppl. 5184) als Gewährsmann über spanische, speciell lusitanische Verhältnisse anführt. Nach Mommsen hat dann Solinus ein chronographisches Werk des B. benutzt, das zu scheiden wäre von einem Specialwerke über Spanien, das Plinius eingesehen hätte. Dieser Cornelius B. wird wohl mit Recht gesucht in zwei lusitanischen Inschriften (CIL II 35 und Suppl. 5184), nach denen er L. Cornelius C. f. Bocchus hiesse und Flamen der Provinz und Trib. mil. leg. III Aug(ustae) gewesen ist. Beide Inschriften wären nicht einem, sondern zwei jedenfalls mit einander verwandten Leuten zuzuweisen, falls die Lesung L. Cornelia L. f. statt C. f. in CIL II Suppl. 5184 die richtige sein sollte.