Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Leute, die in d. Arena mit wilden Tieren kämpfen mußten
Band III,1 (1897) S. 360 (IA)
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Bestiarii sind Leute, die in der Arena des Circus oder des Amphitheaters mit wilden Tieren kämpfen mussten. Der Sprachgebrauch scheint zwischen B. und Venator den Unterschied zu machen, dass dieses Wort einen im Kampf gegen Tiere geübten, bekleideten und mit Waffen, Schlingen, Netzen u. dergl. ausgerüsteten Jäger bezeichnet, der sich freiwillig entweder um Lohn (s. Auctoramentum) oder unentgeltlich aus blosser Liebhaberei und um seinen Mut zu zeigen der Gefahr unterzieht (s. Venator), während der B. in der Regel ein zum Kampf mit den Tieren verurteilter Verbrecher oder Kriegsgefangener war, der nackt und meist wehrlos, bisweilen sogar an einen Pfahl gebunden unrettbar diesem grausamen Tode verfiel. Sie sind deshalb schlechtere Kämpfer als die Gladiatoren (Petron. 45, wo sie nur ganz wohlfeilen und unbrauchbaren Gladiatoren vorgezogen werden). Dem Kaiser Claudius wird es als Grausamkeit ausgelegt, sich an ihrem Anblicke zu weiden (Suet. Claud. 34). Friedländer S.-G. II⁶ 391, 10. 536f., wo auch auf bildliche Darstellungen verwiesen ist. Cic. in Vat. 17; ad fam. VII 1, 3; ad Qu. fratr. II 6; pro Sest. 64. Senec. de benef. II 19; ep. 70, 20 (ludus bestiariorum s. d.). Tertull. apol. 9, 35; de pudic. 22. Die Verurteilung zu den wilden Tieren (ad bestias damnare) gehörte zu den verschärften Todesurteilen, das nur gegen Nichtbürger, namentlich Christen, und in der späteren Kaiserzeit nur gegen Personen niederen Standes gefällt wurde. Friedländer a. a. O. 363. J. C. Bulenger De venatione circi cap. 30: De bestiariis u. d. f. (Graevii thes. IX 80ff.). Vgl. auch Arenarius. Venatio.