Bellienus und Billienus, regelrecht gebildete Nomina gentilicia auf -enus, wie denn auch der Freigelassene Nr. 7 regelrecht Bellienus Demetrius heisst. Die Form Bellienus hat Jordan zu Sall. Iug. 104, 1 (vgl. Nr. 5) bestritten und unter Berufung auf Hübner bemerkt, dass in den Inschriften [253] zwar öfter Billieni, aber niemals Bellieni vorkommen. Indes wenn mir für diese Form auch kein Beispiel bekannt ist, so kommen doch nebeneinander die abgleiteten Formen Billenia CIL VI 13 588 und Bellenius VIII 4695, Belenia VIII 937. 1799 vor. Wenn man daher auch für diese Frage dem Zeugnis der Hss. nicht allzu viel Wert beilegen wird, so liegt doch kein Grund vor, den Gebrauch der Form Bellienus überhaupt zu leugnen.