Batrachiun (Βατραχιοῦν) ist Name eines Gerichtshofes in Athen, der nur bei Pausanias I 28, 8 erwähnt wird; er ist von der ‚froschgrünen‘ Farbe entnommen und hängt – ebenso wie der Name φοινικιοῦν, den ein anderer trug – mit der Sitte zusammen, die einzelnen Gerichtshöfe durch besondere Färbung der σφηκίσκοι zu markieren. Von dieser Sitte konnten wir uns aus den bisherigen Nachrichten kein klares Bild machen; durch die Autorität von Arist. Ἀθ. πολ. (p. XXXII des Papyrus) ist jetzt alles aufgeklärt; vgl. Thumser in Hermanns Staatsalt. 545. Wachsmuth Stadt Athen II 379.