38) Antiochos II. von Kommagene, vermutlich ein Sohn des A. I. und jüngerer Bruder des Mithridates II. Von diesem A. ist nur bekannt, dass er im J. 29 v. Chr., da er den von seinem ihm feindlichen Bruder nach Rom geschickten Gesandten ermordet hatte, von Octavian nach Rom citiert und hier verurteilt und hingerichtet worden ist (Dio Cass. LII 43). Nach Mommmsen (Athen. Mitt. I 34) hätte dieser A. die Herrschaft übernommen, nachdem sein Bruder Mithridates II., der bei Actium auf seiten des Antonius gefochten, von Octavian abgesetzt worden sei (also seit 31). Diese Absetzung des älteren Bruders ist aber nur eine Vermutung, die durch kein Zeugnis gestützt wird. Denn der A. bei Dio braucht, wenn er ihn auch τὸν Κομμαγηνόν nennt, nicht der König des Landes gewesen zu sein. Mommmsen freilich (a. O.) identificiert ihn mit dem ,König‘, der nach Dio Cass. LIV 9 den Vater des Mithridates III., d. h. nach Mommmsen den Mithridates II., getötet hat, und macht so den Gesandtenmörder auch zum Brudermörder. Doch das steht nicht bei Dio. Auf die mageren Worte dieses Autors angewiesen, wird man freilich über Vermutungen über diese elfjährige Periode der kommagenischen Geschichte (31–20) einstweilen nicht hinauskommen. Folgende Deutung schliesst sich aber enger an die überlieferten Worte an: Mithridates II. war nach seiner Parteinahme für Antonius von Octavian begnadigt worden und regierte weiter bis 20 v. Chr. (ähnlich auch Babelon Rois de Syrie CCXIV). Im J. 29 schickte [2490] er einen Gesandten nach Rom, der von seinem jüngeren Bruder A., mit dem Mithridates verfeindet war, ermordet ward. Im J. 20 oder kurz vorher ermordete Mithridates II. den Vater des Mithridates III., der wohl (diese Vermutung liegt am nächsten) ein jüngerer, sonst unbekannter Bruder, der ihm als Praetendent gefährlich scheinen mochte, gewesen sein mag. Darauf setzte Augustus den Mithridates III. auf den Thron. Danach wäre dieser ein Neffe, nicht ein Sohn des Königs Mithridates II. gewesen, wozu die Fassung bei Dio (Μιθριδάτῃ τινί) nicht übel stimmt. So auch Th. Reinach Rev. d. Étud. gr. III 1890, 376, 4. Die Vermutung Babelons, dass man dem Mithridates II. den Tod des A., der doch in Rom hingerichtet war, zugeschoben habe, und dass hiemit Dio LIV 9 erklärt sei, ist undenkbar.