Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Von Rhodos
Band I,2 (1894) S. 2436 (IA)
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4) Antimenes von Rhodos wird Arist. Oec. II 34 p. 1352 b als Finanzbeamter Alexanders d. Gr. erwähnt, der sowohl durch eine Eingangssteuer in Babylon wie durch eine Art Sklavenversicherung Geld aufgebracht habe. Da er sonst unbekannt ist, hat Niebuhr den Namen in Antigenes ändern wollen, doch vgl. Boeckh Staatsh. I² 102. Susemihl Praef. ed. XI.