Ἀναγραφεύς,[WS 1] attische Amtsbezeichnung in verschiedenen Bedeutungen. 1) Ἀ. τῶν νόμων bei Lysias XXX 2 u. ö. und CIA I 61 aus dem J. 409 ist ein ausserordentlicher, nur für einen bestimmten Zweck bestellter Beamter. In Athen wurden sowohl nach dem Sturze der 400 als nach der Vertreibung der Dreissig derartige ἀναγραφῆς mit der Revision der Gesetze betraut, die nicht selbständig, sondern einer höheren Behörde untergeordnet waren und deren Thätigkeit wohl wesentlich in der formalen Neubearbeitung der alten Gesetze bestand, s. Schoell De extraordinariis quibusdam magistratibus Atheniensium, Commentationes Mommsen. 451. Gilbert Beitr. z. inneren Geschichte Athens 330. Rauchenstein-Fuhr Ausgewählte Reden des Lysias II 60.