3) Hygin. fab. 253 erwähnt unter denen, quae contra fas concubuerunt: Procris cum Erechtheo patre, ex quo natus est Aglaurus. Auf Grund dieser Stelle die Existenz einer männlichen Sagenfigur Namens Aglauros zu statuieren (vgl. Roscher im Mythol. Lex. I 107), scheint mir bedenklicher, als die Annahme, dass ein unwissender Abschreiber sich durch die männliche Namensendung veranlasst gesehen hat, das Praedicat mit dem Subject in formellen Einklang zu bringen. Die hier bezeugte Genealogie der Aglauros ist ebenso unbekannt, wie die der Erzählung zu Grunde liegende Sage.