Aes pararium paribus equis id est duobus Romani utebantur in proeliis; pararium aes appellabatur id, quod equitibus duplex pro binis equis dabatur, Fest. p. 221. Während man früher allgemein annahm, dass die Reiter bis zum Aufkommen der besoldeten Reiterei durchgehends zwei Pferde in die Schlacht brachten, hat Mommsen (St.-R. III 256, 1) mit Hinweis auf Licinianus (p. 4 Bonn.) das Nebenpferd blos für die equites der drei älteren, patricischen Centurien vorausgesetzt; Gerathewohl hingegen hat (Reiter und
Rittercenturien, München 1886 S. 36f. 103) mit beachtenswerten Gründen das Nebenpferd überhaupt geleugnet und nur für die Officiere zugestanden. Danach ergiebt sich die Ausdehnung der Verwendung des a. p.