Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Hundertstel d. Wertes eines Gegenstandes als Abgabe
Band VII,2 (1912) S. 2800
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Ἑκατοστή und μοίρα, der hundertste Teil des Wertes eines Gegenstandes als Abgabe, z. B. als Zinsen, Plut. Luc. 20, speziell eine Steuer in Höhe von 1% des Wertes. Solche gab es in Athen um das J. 422 mehrere, Arist. Ar. Vesp. 658 τὰς πολλὰς ἑκατοστάς. Bekannt sind 1. ἑ. ἡ ἐν Πειραιεῖ [Xen.] resp. Ath. 1, 17. Auch dieser Ausdruck zeigt, daß es noch andere . gab. Vielleicht war sie mit dem ἐλλιμένιον identisch, Boeckh Staatsh. I³ 388f. 2. Eine Verkaufssteuer für Grundstücke von dem Käufer zu entrichten, Theophrast bei Stob. Flor. XLIV 22. Bruchstücke von Listen IG II 784-788, z. B. Λεόντιος Καλλιάδου Ἐπικηφί(σιος) ἀπέδοτο χωρίον ἐγ Κοθωκιδῶν· ὠνη(τὴς) Μνησίμαχος Μνησόχου ( ). ἑκατοστὴ . Schon Bekker Anekd. I 255 stellt damit die ἐπώνια (s. d.) zusammen, die jedoch anders berechnet werden, nämlich in bestimmter Skala auf ganze Obolen abgerundet, während die . bis auf Viertelobolen genau festgestellt wird. Jene erscheinen auch nur bei Grundstücksverkäufen des Staates. Auch aus Chalkedon hören wir beim Verkaufe eines Priestertums des Asklepios von einer . in Verbindung mit einer τριακοστή, Dittenberger Syll.² 594, 19. 29 (3./2. Jhdt.).