Ἐπιστολεύς. Xen. hell. II 1, 7 und Plut. Lys. 7 berichten, daß Lysander zum ἐ. bestellt wurde, weil das Gesetz die Iteration des Amtes eines Nauarchen (Flottenkommandanten) verbot. Daraus ergibt sich, daß der ἐ. der Unterfeldherr der Flotte und Stellvertreter des Kommandanten war. Dazu stimmt Xen. hell. V 1, 5f., wo gemeldet wird, daß der Nauarch den ἐ. mit dem [203] Kommando einiger Schifie betraut hat, und ebd. IV 8, 11, wo als Folge des Todes des Nauarchen und der Verwundung des ἐ. der Übergang des Kommandos auf einen Dritten hingestellt wird. Bei Thuc. IV 38 wird endlich bezeugt, daß Styphon nach dem Tode des Kommandanten ἐφῃρημένος ἄρχειν κατὰ τὸν νόμον war, ohne daß indessen sein Amtstitel erwähnt wird. Mit diesen Nachrichten ist die Notiz des Poll. I 96 zu vereinen, der den ἐ. folgendermaßen erklärt: οὕτω ἐκαλεῖτο ὁ ἐπὶ τοῦ στόλου διάδοχος τοῦ ναυάρχου. Bei Xen. hell. VI 2, 25 wird er auch ἐπιστολιαφόρος genannt, und jedenfalls gehört nach Xen. hell. I 1, 28 auch die Korrespondenz mit den heimischen Behörden zu seinen Funktionen.