Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Unterpfand, hinterlegt bei einem Dritten, für ein Versprechen
Band VI,1 (1907) S. 57
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2) Unterpfand für Erfüllung eines Versprechens bei einem Dritten niedergelegt, Demosth. ΧΧΧIII 13. Harp. s. v. Bei Ar. Nub. 1235 steht in dem gleichen Sinne προσκατατιθέναι.