Ἐνεπίσκημμα heißt der Gegenstand, den bei einer Vermögenseinziehung ein Dritter als sein Eigentum bezeichnete und darum von der Einziehung ausgeschlossen bezw. zurückerstattet sehen wollte, Harp. Poll. VIII 61. Die Handlung heißt ἐνεπισκήπτεσθαι, und es war dabei παρακαταβολή zu erlegen, [Demosth.] XLVIII 45f. Es erfolgte dann eine διαδικασία mit dem Fiskus, vgl. Lys. XVII. Oft hatte aber ein solcher Einspruch keinen
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Erfolg oder unterblieb ganz, weil er aussichtslos erschien, Lys. XIX 9. 32.