Ἀχαριστίας δίκη wird von Poll. VIII 31 unter den Privatklagen Athens aufgezählt, erwähnt von Valer. Max. V 3 Ext. 3, Luk. Ἀποκ. 19 und späteren Rhetoren, aber von Xenoph. Mem. II 2, 13 ausdrücklich in Abrede gestellt, welcher nur die Klage γονέων κακώσεως kennt. Sie hat demnach wahrscheinlich nie existiert. Vgl. Meier-Lipsius att. Proz. 668f. und für Griechenland überhaupt Xen. Ages. 4, 2. Dagegen scheint es bei den Persern eine solche Klage gegeben zu haben, Xen. Kyrop. I 2, 7. Sen. de benef. III 6 (wo früher Macedonum gelesen wurde).