Ἀρχώνης. Die Zölle und Gefälle wurden in Athen nicht direct vom Staate, sondern von Pächtern (τελῶναι) eingehoben, die vorher in einer Licitation das Recht erstanden und die Pachtsumme erlegt hatten. Wenn der Ertrag eines Gefälles zu hoch war, als dass ein einzelner die infolge dessen hohe Pachtsumme hätte zahlen können, bildeten sich auch Gesellschaften, an deren Spitze ein Mann stand, welcher ἀ. oder τελωνάρχης heisst. Als ἀ. des Fünfzigstels lernen wir Agyrrhios bei Andoc. I 133 kennen. Ein zweiter Fall ist uns aus Lyc. Leocr. 19 und 58 bekannt. Die Grammatikerzeugnisse bestätigen die Bedeutung des Wortes. Vgl. Boeckh Staatsh. I 427f.