Ἀρχαιρεσίαι (spätere Form τὰ ἀρχαιρέσια, vgl. Moeris p. 187. Bekker Anecd. gr. 449) hiessen in Athen und anderwärts die Beamtenwahlen, und zwar sowohl die der Staatsbeamten (Xen. mem. III 4, 1. Demosth. XXIII 171. [XIII] 19. Aisch. III 13. Plut. Phok. 8) wie die der Demenbeamten (Isai. VII 28. [Demosth.] XLIV 39). Die Zeit dieser Wahlen war keineswegs in allen Jahren die gleiche. Von der wichtigsten, der der militärischen Beamten, berichtet Arist. resp. Ath. 44, dass ihr stets ein προβούλευμα des Rates, wie es scheint auch ein besonderer Volksbeschluss, vorausgegangen sei, dass sie stets nach der 6. Prytanie vorgenommen wurde, und dass man auf die Himmelszeichen sorgfältig achtete. Nach CIA II 416 (Anfang des 2. Jhdts.) fanden die ἀ. einmal auf Grund eines Orakelspruches am 22. Munichion statt. Immer musste bis zum Beginn des Jahres noch Zeit zur Dokimasie bleiben. Die Wahlen erfolgten durch Handmehr auf der Pnyx, auch zur Zeit, als dies nicht mehr der gewöhnliche Ort der Versammlungen war (Poll. VIII 132), unter dem Vorsitze der Proedren (Arist. a. a. O.), nicht, wie Poll. VIII 87 berichtet, der neun Archonten oder der sechs Thesmotheten. Auch für die Demenwahlen wird ein fester Zeitpunkt nicht bestimmt gewesen sein; aus Isaios a. a. O. ist nichts zu erschliessen, da seit den Pythien längere Zeit bis zu den Wahlen vergangen sein kann.
Im achaeischen Bunde fanden die ἀ. in den Jahren 219–217 im Mai statt (Polyb. IV 37. V 1. 30), kurze Zeit vor dem Beginn ihres Jahres. Später wurde der Jahresanfang auf den October verlegt, wie Gilbert Staatsalt. II 111 für das J. 170 aus Dittenberger Syll. 454 geschlossen hat. Bei den Aitolern dagegen erfolgte die Wahl unmittelbar nach der Herbstnachtgleiche (Polyb. IV 37. 67), und der gewählte στρατηγός trat unmittelbar darauf sein Amt an (Polyb. II 3). Vgl. Busolt Gr. Staatsalt. 220. 354. 368.