Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Eidlicher Widerspruch gegen eidlich erhärtetes Fristgesuch
Band I,2 (1894) S. 2394 (IA)
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Ἀνθυπωμοσία hiess im attischen Process der eidliche Widerspruch gegen ein eidlich erhärtetes Fristgesuch der Gegenpartei (ὑπωμοσία, s. d.), da sie an dem festgesetzten Tage zu erscheinen verhindert sei. Über die Berechtigung des Gesuches hatte der Gerichtshof zu entscheiden. Wurde dasselbe zurückgewiesen, so wurde gegen die ausbleibende Partei in contumaciam erkannt. [Demosth.] XLVIII 25. LVIII 43. Harpokr. Suid. Meier-Lipsius Att. Proc. 908f.