Ἀγράφου μετάλλου γραφή,[1] eine öffentliche Klage, gerichtet gegen den, welcher, um die an den Staat zu zahlende Abgabe des Vierundzwanzigstels von der jährlichen Ausbeute zu umgehen, ein Bergstück angebaut hat, ohne zuvor der Behörde davon Anzeige zu machen. Die Klage gehörte zur Jurisdiction der Thesmotheten. Suidas. Bekker Anecd. gr. 184, 27. Vgl. Boeckh über die Laurischen Silberbergwerke 129 = Kl. Schriften V 53. Meier-Lipsius Att. Proc. 448f., wo Lipsius aus Hyp. pr. Euxen. C. 43: λέγοντος ὡς ἐξ ἀναπογράφων μετάλλων πεπλουτήκασι, vermutet, die Klage habe richtiger ἀναπογράφου μετάλλου γραφή geheissen.