Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Ort in einem Gesetz von Thasos 5. Jh. v. Chr. betr. ‚fremden Wein einführen‘
Band XVIII,2 (1942) S. 2066
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2) Ortsbestimmung in einem Gesetze von Thasos. Ende 5. Jhdt. v. Chr., bei Daux Bull. hell. 1926, 214, 2, 8. IG XII s. 347 ,und nicht soll ein Thasisches Fahrzeug fremden Wein einführen innerhalb von Athos und P.‘ (ἔσω Ἄθω καὶ Παχείης). Das legt nahe, in P. ein anderes Kap zu sehen, das vom Athos östlich liegt, also entweder einer der Vorsprünge gegenüber der Stadt Thasos oder östlich von Abdera. Bis zum Vorgebirge Sarpedon darf man nicht gehen, da dessen Namen feststeht. Bei Stryme oder noch weiter (östlich). Heute ist ὁ Παχύς Name zweier Vorgebirge auf Thasos selbst. Daux 225.