Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sich nach oben verjüngende Steinsäulen
Band XII,1 (1924) S. 134136
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Κύρβεις. Für die Auffassung dieses der attischen Rechtssprache eigentümlichen Ausdrucks (über das bei den verschiedenen Schriftstellern variierende Geschlecht des Wortes s. Preller Polemonis Fragmenta 91) kommt die gewiß im wesentlichen richtige Beschreibung der κ. in Betracht, welche Apollodoros in seinem Buche περὶ θεῶν gab (frg. 24–26 M.. FHG I 432, erhalten bei Harpokration s. v. Phot. s. v. 1 und 2. [135] Suid. s. v. 1 und 3. Schol. Aristoph. Nub. 448. Schol. Apoll. Rhod. IV 280f. Lex. Patm., Bull. hell. I 150 – nach V. Roses Aristoteles pseudepigr. 415 wahrscheinlicher Ansicht sind alle diese Artikel aus Didymos’ Lexikon der Komiker geflossen). Damach waren die κ. aufrechtstehende Steinsäulen, welche sich nach oben verjüngten. Apollodor hat daher das Wort mit κυρβασία und κορυβάντες zusammengebracht; seine Deutung und diese Etymologie scheinen zuzutreffen; vgl. v. Wilamowitz Aristoteles und Athen I 45, 7. Boisacq Dict. étymol. de la langue grecque 415ff. (weniger passend ist die von B. Keil D. Solon. Verfassung in Aristot. Verfassungsgesch. Athens 58, 1 vertretene Herleitung). Sie wird bestätigt durch das einzige, nicht aus Athen, sondem aus Chios stammende Beispiel einer κ., das wir besitzen (v. Wilamowitz mit Jacobsthals Bemerkungen ‚Nordionische Steine‘, Abh. Akad. Berl. 1909, 64ff.). Weniger sicher ist ein weiteres Merkmal, das von anderen Quellen angeführt wird: daß die κ., im Gegensatz zu den vierseitigen ἄξονες, dreiseitig waren (nach Eratosthenes, der sie allerdings mit den Axones identifizierte, bei Suid. Art. 2 und Cramer Anecd. gr. I 221. II 455; ferner Suid. Art. 1. Phot. 2 und 3. Poll. VIII 128. Bekker Anecd. I 274. Schol. Plat. Politic. 298 D. Schol. Apoll. Rhod. IV 280. Lex. Patm. a. O.). Dagegen ist es mit Rücksicht auf ihr Alter glaublich, daß sie βουστροφηδόν beschrieben waren (Euphorion bei Harpokr. s. ὁ κάτωθεν νόμος. Darin, daß die κ.. gesetzliche Vorschriften enthielten, stimmen unsere Angaben überein; über dasjenige, worauf es hauptsächlich ankommt, ihr Verhältnis zu den solonischen ἄξονες, herrschten aber schon im Altertum verschiedene und ziemlich unklare Anschauungen. Ein Teil der Kommentatoren identifizierte sie einfach mit jenen (so Eratosthenes, Schol. Apoll. Rhod. IV 280. Schol. Aristoph. Nub. 448. Etym. M. 547. Etym. Gud. 355. Aristophanes von Byzanz frg. 76 N. bei Suid. Art. 2 und Schol. Apoll. Rhod. IV 280. Polemon bei Harpokr. s. ἄξονι. Plut. Sol. 25 mit fälschlicher Berufung auf Aristoteles), so daß sie nicht aus Stein, sondern aus Holz bestanden (Aristoph. Byz. bei Suid. 2 und Cramer Anecd. gr. I 221. II 455. Schol. Plat. Politic. 298. Phot. 2 und 3. Bekker anecd. I 274. Lex. Patm. a. O.), und sah den Unterschied derselben von ihnen entweder in der vierseitigen, statt der dreiseitigen Form (Poll. VIII 128. Bekker anecd. I 274. Schol. Plat. Politic. 298 D) oder darin, daß die κ. angeblich die heiligen. die ἄξονες die profanen Vorschriften enthielten (Aristoph. Byz. bei Suid. 2 und Cramer Anecd. gr. II 455; ἔνιοι bei Plut. a. O. und Schol. Aristoph. Nub. 448. Schol. Plat Politic. 298. Phot. 3. Schol. Apoll. Rhod. IV 280 und Cramer Anecd. I 221. II 455). Die Gleichsetzung wurde dadurch begünstigt, daß im attischen Sprachgebrauch gewöhnlich κ. gesetzt ward, auch wenn es sich um ἄξονες handelte (die betr. Stellen bei Keil a. O. und Busolt Gr. Gesch. 112 291, 3); dieser laxen Ausdrucksweise macht sich auch Kratinos schuldig (frg. 274). Dafür daß Axones und κ. voneinander zu trennen sind, spricht neben den schon angeführten Gründen die Tatsache, daß die Axones im Prytaneion aufbewahrt [136] wurden (Zeugnisse bei Wachsmuth Stadt Athen im Altertum I 495, 3 und Busolt 291, 2), während die κ. in der Königshalle aufgestellt waren (Aristot. Ἀθ. πολ. 7, 1, vgl. Andok. I 82); die noch von Wachsmuth I 535, 1 II 1, 348, 4 verteidigte Meldung des Didymos bei Harpokrat. s. ὁ κάτωθεν νόμος (vgl. Poll. VIII 128), daß sie zuerst auf der Burg standen und erst durch Ephialtes von dort in die Unterstadt versetzt wurden ist ganz unmöglich, vgl. v. Wilamowitz Aristot. I 45, 7. Während die älteren Gelehrten, von welchen besonders Preller Polemonis frg. 89ff. und Roses Aristot. pseudep. 414 zu nennen sind, für die Identifikation der κ. mit den ἄξονες eintraten – auch Szanto o. Bd. II S. 2636 schließt sich dieser Ansicht an –, hat, soviel ich sehe, zum erstenmal Wachsmuth a. O. I 535, 1 mit Recht betont, daß die κ. Kopien der Axones gewesen sind, welche zum Zweck der öffentlichen Bekanntmachungen auf Stein geschrieben und an sämtlichen Bürgern zugänglicher Stelle (was das Prytaneion nicht war) aufgestellt wurden; derselben Ansicht sind Keil a. O., v. Wilamowitz Aus Kydathen 208, 14 und Aristot. I 45, 7. Thumser Hermanns Lehrbuch d. gr. Antiq. I6 2, 379. Busolt Gr. Gesch. II² 291ff. und Griech. Staatskunde II 853ff.; vgl. noch Gilliard Quelques Reformes de Solon (Lausanne 1907) 32ff. und Sondhaus De Solonis legibus (Dissert. Jena) 1909, 5. Nur Lipsius (in Schoemanns Griech. Altert. I4 345, 2) ist zu der alten Ansicht zurückgekehrt, die aber weder durch Kratinos (s. o.), noch durch Aristot. Ἀθ. πολ. 7, 1, wo die ἄξονες einfach übergangen sind, bewiesen wird. Unter dem oben betonten Gesichtspunkt erklärt sich auch , warum bei Zitaten aus den solonischen Gesetzen offiziell (was für Athen. VI 234 e nicht gilt) nur die ἄξονες, nicht die κ., als Originale herangezogen wurden (v. Wilamowitz a. O.) Außerhalb Athens findet sich das Wort nur in Arkesine (Amorgos) als Adjektiv ἐπικύρβιος (Syll.³ 1198, Z. 5) in der bereits abgeblaßten Bedeutung ,auf einer Urkunde verzeichnet‘ (Keil a O.).