Εἱργμοῦ δίκη, Privatklage, gegen den gerichtet, der freie Menschen unberechtigt in einer Art von Privatgefängnis hielt oder sie wenigstens auf einige Zeit des Gebrauchs ihrer Freiheit beraubte. Von dem Vorhandensein dieser Klage wissen wir bloß durch Poll. VI 154 und Lex. Cantabr. 670, welches als Beispiel den Fall des Alkibiades mit dem Maler Agatharchos heranzieht, Demosth. XXI 147, Plut. Alc. 16. [And.] IV 17. Vgl. auch den Art. Ὕβρεως γραφή und Lipsius Att. Recht 435. Ganz verschieden davon ist die Klage ἀδίκως εἱρχθῆναι ὡς μοιχόν. S. Μοιχείας γραφή.