RE:Δωρεά
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Dorea | |||
Band V,2 (1905) S. 1551 (IA) | |||
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Δωρεά bezeichnet in der griechischen Rechtssprache die Schenkung jeder Art, also sowohl die unter Lebenden, auch die Stiftung, wie die testamentarische Schenkung. In der Bedeutung ,Legat‘ steht es im Gegensatz zu δόσις, welches nicht ein einzelnes Legat, sondern die testamentarische Erbeseinsetzung bedeutet, vgl. den Artikel Δόσις.
[Ziebarth. ]