Διαπύλιον, Thorsteuer in Athen für das Einbringen von Waren, Hesych. Dass, wie zu vermuten, ein Tarif mit verschiedenen Sätzen für die verschiedenen Warengattungen bestand, lehrt die Schmugglergeschichte bei Zenob. prov. I 74; vielleicht ist auch Schol. Il. XXI 203 hierher zu beziehen. Gegen Boeckh Staatsh. I³ 439. Gilbert
[344]
Hdb. d. gr. St. I² 393 u. a., die das δ. mit den ἀγοραῖα τέλη zusammenfassen, spricht sich Caillemer in Daremberg-Saglio Dict. II 160 mit Recht für eine Trennung von diesen Abgaben aus. Ein verpachtetes δ. für das Passieren eines Leichnams in Karien wird [Aristot.] Oecon. II 15 erwähnt.