Textdaten
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Autor: Sigmund Kolisch
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Titel: Mirès
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aus: Die Gartenlaube, Heft 35, S. 552-555
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1861
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[552]
Pariser Bilder und Geschichten.
Von Sigmund Kolisch.
Mirès.

Der Gerichtspalast von Paris brachte in den ersten Tagen des Juli ein Drama zur Aufführung, welches ein grelles Licht auf die politisch-socialen Zustände des französischen Kaiserreichs wirft und einen Abgrund zeigt, der geeignet ist, nicht nur die zunächst betheiligte Gesellschaft, sondern die europäischen Völker sammt und sondern zu erschrecken und zu belehren.

Die Moral, welche aus diesem Drama schreit, lautet: „Wehe, tausendfach wehe der Nation, die in einem Anfall von feiger Angst ihre Kräfte hingiebt, einem Herrn, wie er auch geartet sei, die sich taub, blind und stumm machen läßt, damit sie nicht höre, was über ihr Schicksal berathen wird, nicht sehe, wie man die Fäden spinnt, an welchen sie gehalten und geführt wird, damit ihr kein Warnungs- und Schmerzensruf entfahre! Ohne Freiheit keine Sicherheit, ohne Freiheit der Presse keine Sicherheit der Person und des Eigenthums, keine Redlichkeit in der Verwaltung, keine Gesetzlichkeit, alle Interessen der Bürger der Willkür des Beamtenthums, den Uebervortheilungen jeder Art bloßgestellt. Die Entwürdigung und die Demoralisation werden allgemein, da Jeder sich gezwungen sieht, seine Ueberzeugung zu verbergen, zu verleugnen oder gar aufzugeben, wenn diese der Behörde, die Alles vermag, mißfällig sein könnte und ihm folglich nur zwischen Feigheit und Abtrünnigkeit die traurige Wahl bleibt.“ Das ist die Moral. [553] Das Drama, von dem hier gesprochen wird, ist nichts Anderes, als der gegen Herrn Jules Mirès geführte Proceß. Kaum läßt sich’s entscheiden, wer in dem Schauspiel die kläglichste Rolle spielt, ob die Angeklagten, ob die Ankläger, oder die Richter. Fürchterlich erscheint jedenfalls, was in demselben als Fatum auftritt und Alles lenkt, Alles beherrscht, Alles erdrückt. Der vielbeneidete Speculant, der als „großes Muster“ „Nacheiferung“ weckte, dessen Erfolge die nach Gewinn lüsterne Generation reizten, den Arbeiter aus seiner Werkstatt, den Bauer von seinem Pfluge, den Concierge aus seiner Loge, den Beamten aus seiner Kanzlei, den Kaufmann aus seinem Laden, den Künstler von seiner Feder, seinem Meißel oder Pinsel, das Weib aus dem Heiligthume ihres Hauses, von ihren Kindern zu dem gefährlichen Spiele zogen, in welchem sie die redlich im Schweiße des Angesichts erworbenen Groschen, ihr eigenes Heil, ihre eigene Zukunft, das Heil und die Zukunft der Ihrigen einsetzten und verloren, dieser Speculant, welchem Tausende wie einem glänzenden Stern bewundernd folgten, wurde am 11. Juli wegen Betrugs und Mißbrauchs des Vertrauens zu fünf Jahren Gefängniß verurtheilt.

In der Begründung des strengen Spruches wird ihm zur Last gelegt, daß er Actien, welche in die von ihm geleitete Geldanstalt, die sogenannte „Allgemeine Eisenbahncasse“ als Unterpfand niedergelegt wurden, ohne Willen und Wissen der Besitzer zu hohen Preisen verkauft, daß er die Besitzer durch Ertheilung der von den Papieren entfallenden Interessen in dem Wahne erhalten hat, daß ihre Einlagen, die nicht mehr existirten, unangetastet geblieben, und sie erst dann von dem Verkauf in Kenntniß setzte, als die Actien im Werthe bedeutend gesunken waren, und dadurch, daß er ihnen diesen niedern Preis anrechnete, einen bedeutenden Gewinn erreichte. Ferner wird ihm zur Last gelegt, daß er gegen einen bloßen Empfangsschein Actien der Gesellschaft, deren Geschäfte er führte, aus der Casse nahm, sie verkaufte und wieder zurückkaufte und den durch diese Operation erzielten Gewinn, welcher der Gesellschaft gehörte, behielt, – daß er Einzahlungen auf Eisenbahnobligationen annahm, die nicht vorhanden waren, da die Unterzeichnungen zahlreicher, als die ausgegebenen Obligationen waren, – daß er endlich in den Jahren 1858, 1859 und 1860 den Actionären seiner „Caisse“ falsche Dividende, d. h. einen Gewinnst ertheilte, der nicht vorhanden, sondern vom Capital genommen war, wodurch die Actionäre und das Publicum irre geführt wurden.

Herr Mirès hätte sich besser vertheidigen können, als er es gethan hat, und statt die Ungesetzlichkeiten, die er sich zu Schulden kommen ließ, juristisch rechtfertigen zu wollen, hätte er seinen Richtern folgende Fragen stellen sollen: Bin ich nicht das natürliche Product der bestehenden Verhältnisse? Folgte ich nicht der vorherrschenden Moral, die den Erfolg höher stellt, als das Gesetz, die dem Gelingen, dem glücklichen Resultat das Recht zu Füßen legt und dem Sieg, wie er auch erfochten sein mag, den Preis ertheilt? Kann ich dafür, daß die Gesellschaft, geistig gelähmt und entwürdigt, gezwungen, alle höheren Bestrebungen aufzugeben, das Gebot beobachtete: Du sollst keine andern Götter haben neben dem Golde, und der als ein Heiliger verehrt wurde, der sich im Dienste des Goldes vor Allen hervorthat? daß man die Größe eines Menschen, wie in einer dahingeschwundenen Zeit einzig nach der Zahl der erlegten Feinde und der eroberten Waffen, nach der Zahl der erbeuteten Millionen maß? Steht es nicht in meinen Büchern verzeichnet und weiß man es nicht auch ohnedies, wonach die mit den höchsten Staatsämtern bekleideten Personen jagen? Kann von mir mehr Tugend, als von den Männern gefordert werden, welche das allerhöchste Vertrauen genießen und die Interessen der Nation in Händen haben? Mußte ich nicht denken, daß ich recht handle, da ich mit den Vertretern der Gesetze Hand in Hand ging? Wenn meine Ausweise unrichtig waren, meine Inventarien Ziffern anführten, die nicht ganz an ihrer Stelle waren: ahmte ich darin nicht dem officiellen Beispiele nach? Hat man nicht häufig an dem Staatsbudget das, was man das „Gleichgewicht“ nennt, bewundert, das doch lediglich einer glücklichen, aber freilich etwas willkürlichen Anreihung von Ziffern zu verdanken ist? Wirft man dem Crèdit mobilier, der von der Regierung beschützten und begünstigten Anstalt, nicht dasselbe vor wie mir? Hört man nicht auf der Börse, in den Rechenstuben, überhaupt in den Kreisen der Geldleute über Unrichtigkeit der Werthangaben schreien, so oft die Herren Pereire einen Ausweis über die Geschäfte der von ihnen vertretenen Anstalten liefern? Murrt man nicht überall und laut genug gegen die Geschäfte, die der Crèdit mobilier zusammen mit dem Seinepräfecten, Herrn von Haußmann, macht? gegen die Arbeiten, die sie zusammen in Paris ausführen, und von denen der größte Nutzen, wie geklagt wird, eben nicht der Stadt zufällt? Sollte es Ihnen nicht bekannt geworden sein, daß Herr Louis Lazare in dem von ihm redigirten Municipalblatte, Revue municipale, einen Artikel veröffentlichen wollte, in welchem er nachwies, daß die Arbeiten, die die Crèdit mobilier in Paris ausführen läßt, nach einem Plane vorgenommen werden, welcher sich auf dem Stadthause befindet, und welcher nur widerrechtlicher Weise von einer so hochgestellten Person, wie der Seinepräfect, mitgetheilt werden konnte? Hat die Sache dadurch ihre Bedeutung verloren, daß man den Redacteur höflichst ersuchte, den Artikel dem Feuertod oder mindestens dem Gefängniß in dem Schreibepulte zu überliefern? Warum ist die Gerechtigkeit in Frankreich auf der einen Seite nicht nur blind, sondern auch taub und stumm, und auf der andern Seite scharfsichtig, von feinem Gehör und redselig? Warum wiegt sie auf ihrer Wage mit ungleichem Gewicht? – Es wäre dem kaiserlichen Advocaten, der die Anklage zu unterstützen hatte, schwer geworden, auf diese Fragen zu antworten.

Herr Mirès (Jules) hat im December des Jahres 1809 zu Bordeaux das Licht der Welt erblickt. Vermögenlos, ohne ein Handwerk erlernt zu haben, ohne alle Kenntnisse, schleppte er sich seit seinem zwölften Jahre von Anstellung zu Anstellung, bis er 1841 den Weg aller Unzufriedenen, aller Glücksucher in Frankreich einschlug, den Weg nach Paris. Aber auch in der großen Stadt versuchte er Mancherlei ohne Erfolg. Erst gegen Ende des Jahres 1844 fand er an der Börse den geeigneten Schauplatz für seine Thätigkeit. Im Jahre 1848 kaufte er mit Herrn Millaud zusammen die Eisenbahnzeitung, wodurch er den Grund zu seinem Emporkommen legte. Von da ab nahmen sein Ruf und sein Reichthum zu. Große, kühne finanzielle und industrielle Unternehmungen folgten eine auf die andere, bis gegen Ende des Jahres 1860 das Unheil in der Form eines Processes über ihn hereinbrach. Sonnabend den 15. December (1860) wurden die Bücher in den Rechenstuben der Allgemeinen Eisenbahncasse gerichtlich versiegelt, und zwar in dem Augenblicke, als Herr Mirès im Namen der ganzen vertretenen Gesellschaft die Actien der abgeschlossenen türkischen Anleihe auszugeben im Begriffe stand.

Die gerichtliche Maßregel wurde durch einen Baron Pontalba herbeigeführt, welcher sich als Angeber im häßlichsten Sinne des Wortes darstellt. Es ist nicht zu berechnen, wie groß und heilig der Zweck einer Angeberei sein muß, um dieser den empörenden, widrigen Charakter zu benehmen. Die Angeberei des Herrn von Pontalba ist von der niedrigsten Art; denn sie entsprang unbestreitbar aus dem gemeinsten persönlichen Interesse.

Der Baron Pontalba ist ein adeliger Börsenspieler. Seine Mutter befindet sich im Besitze eines beträchtlichen Vermögens, das die kluge Frau aber durchaus nicht gesonnen ist, von ihrem Sohne verspielen und verprassen zu lassen, der bereits Millionen durchgebracht hat. Folgende Scene, von der man erzählt, ist am besten geeignet, den würdigen Baron Pontalba zu kennzeichnen.

Eines Abends vor Sonnenuntergang befindet er sich in dem Salon seiner Mutter. Mit einem Male verlangen Gerichtsdiener im Namen des Gesetzes Einlaß. Der Commissär, welcher sie führt, zeigt einen Verhaftsbefehl vor, ausgestellt gegen Herrn v. Pontalba, der Wechsel unterzeichnet hätte und die betreffenden Summen nicht bezahlen könne. Die Diener der Gerechtigkeit thun, was ihre Pflicht, und bemächtigen sich der Person des Schuldners. Dieser sinkt in Ohnmacht; Frau von Pontalba, wie sehr sie das Thun und Treiben ihres Sohnes mißbilligt, fühlt doch wie eine Mutter; geängstigt und ergriffen von dem Auftritt vor ihren Augen, bezahlt sie die Wechsel, die ihr Sohn ausgestellt hat. – Und darauf war es abgesehen. Herr v. Pontalba brauchte Geld und setzte dieses erbauliche Drama mit Hülfe eines Freundes in Scene, dem er Wechsel ausstellte und von dem er sich verfolgen ließ, um seine Mutter zu prellen. Dieser einzige Zug offenbart die hohe edle Sinnesweise des Mannes, welcher Herrn Mirès in’s Verderben gestürzt hat; die Art, wie er dieses Werk vollbringt, ergänzt auf’s Vortheilhafteste das Bild dieser anziehenden Menschengestalt.

Die „Eisenbahncasse“ des Herrn Mirès hat, wie jede ähnliche Anstalt ihren „Ueberwachungsrath“, der dazu bestimmt ist, [554] die Verwaltung zu überwachen, d. h. die Verwaltung durch die Geranten zu controlliren und die Interessen der Actionäre (der Gesellschaft) zu vertreten und zu wahren, in gegebenen Fällen zu vertheidigen. Ein Mitglied des Ueberwachungsrathes bei der Eisenbahncasse des Herrn Mirès war der Baron von Pontalba.

Herr von Pontalba, welcher ein Grundeigenthum zu Monlt-l’Evêque im Werthe von zwei Millionen besaß und ein erhebliches Einkommen seiner Beziehung zur Eisenbahncasse verdankte, spielte mit Unglück auf der Börse und wurde der Eisenbahncasse 1,200,000 Franken schuldig, die auf den Grund von Mont-l’Evêque hypothekarisch vorgemerkt und der Gesellschaft gesichert wurden.

Im Jahre 1858 machte Herr von Pontalba im Interesse der Eisenbahncasse eine Reise nach Marseille. Im Jahre 1859 wurde er von den Geranten nach Rom geschickt und ihm die Aufhebung der auf seinem Grundeigenthum lastenden Hypothek von 1,200,000 Franken zugesagt, wenn es ihm gelingen würde, die Unterhandlungen zu Rom, mit welchen er betraut wurde, an ein glückliches Ende zu führen. Die Sendung des Herrn von Pontalba verunglückte aber gänzlich. Er hatte in zwanzig Monaten 259,000 Franken verbraucht, ohne etwas auszurichten. Diese Summe wurde ihm ausbezahlt. Nichtsdestoweniger erhob er nach seiner Rückkehr aus Rom Ansprüche auf die 1,200,000 Franken, d. h. auf die Entlastung seines Bodens von Mont-l’Evêque, die ihm ausdrücklich blos für den Fall eines Gelingens zugesagt worden war. Für seine Reise nach Marseille verlangte er, die Kosten abgerechnet, nicht mehr und nicht weniger als 30O,000 Franken. Natürlich weigerten die Geranten die unmäßigen unverdienten Beträge. Herr von Pontalba drohte eine gerichtliche Klage wegen Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der Eisenbahncasse einzureichen, wenn seinen Forderungen nicht Gehör gegeben würde. Da sein Drohen ohne Wirkung blieb, schritt er zur Ausführung, reichte im November 1860 persönlich eine Klage beim Justizminister ein und wendete sich außerdem mit seiner Forderung an das Civilgericht, nachdem er vorher den Buchhalter des Herrn Mirès, einen Herrn Devaux, durch Mittel, welche leicht zu errathen sind, zum Austritt aus dem Hause bewogen, und für seine Zwecke gewonnen hatte. Der Minister Herr Delangle wies die Klage zurück, Herrn von Pontalba zu größerer Vorsicht einer Anstalt gegenüber rathend, an die so große und zahlreiche Privatinteressen geknüpft sind.

Am 4. December 1860 reichte Herr von Pontalba die Klage beim kaiserlichen Procurator ein, welche der Justizminister zurückgewiesen hatte und in welcher all die Unregelmäßigkeiten aufgezählt waren, die er der Verwaltung der Eisenbahncasse vorwarf. Am 15. December 1860 wurde Herr Mirès vor den Untersuchungsrickter geladen, und an demselben Tage noch wurden, wie schon oben angegeben wurde, die Bücher der Eisenbahncasse unter Siegel gethan. Also gedrängt, in all seinen Operationen gestört, gab Herr Mirès endlich nach, und der Notar Herr Mocquart brachte zwischen ihm und Herrn von Pontalba eine Ausgleichung zu Stande, welcher zufolge Herr Mirès aus die 1,200,000 Franken, welche auf Mont-l’Evêque vorgemerkt waren, verzichtete und seinem Gegner für die Reise nach Marseille 200,0OO Franken (statt 300,000) baar ausbezahlte.

Und um darüber ja keinen Zweifel übrig zu lassen, daß es ihm bei der Angeberei durchaus nicht um das Interesse der Gesellschaft, sondern lediglich um Erpressung von Geldsummen, auf die er kein Recht hatte, zu thun war, stand Herr v. Pontalba von der Klage ab, so wie er von Herrn Mirès den unrechtmäßigen Tribut erzwungen hatte. Am 18. December fand die Auszahlung statt, am 19. fielen die Siegel von den Büchern des Herrn Mirès.

Die Aufregung im Publicum aber, durch die Begebenheiten seit dem 4. December, die mehr oder weniger entstellt bekannt worden, erzeugt und erhalten, wollte sich nicht so leicht, wie die Gerechtigkeit, beschwichtigen lassen und überdauerte den Rückzug der Klage durch Herrn von Pontalba. Von allen Seiten erhob sich ein Geschrei gegen die „verwegene Speculation“, gegen den Mißbrauch, welchen finanzielle Gewandtheit mit der Unwissenheit und Leichtgläubigkeit der Menge treibe. Und dieses Geschrei wurde so laut und drohend, daß man es selbst im Palaste nicht überhören konnte. Die Sache kam in einem Ministerrathe zur Sprache, und der Minister, welcher sich ohne Schuld wußte, Herr von Persigny nämlich, hob den ersten Stein auf. „Es bestehe,“ sagte er, „ein enger Zusammenhang zwischen der Regierung und Herrn Mirès, da dieser zwei Blätter verwaltet, welche im Interesse der Gewalt wirken: Le Constitutionnel und Le Pays, Journal de l’Empire. Dieser Zusammenhang, verbunden mit den Gerüchten, welche hochgestellte Personen zu Mirès gesellen, legen der Regierung die Pflicht auf, Herrn Mirès gegenüber die ganze Strenge der Gesetze in Anwendung bringen zu lassen.“ Im Ministerrathe erhob sich keine nachdrückliche Einwendung, da Jeder sich verdächtig zu machen fürchtete. Der Kaiser stimmte Herrn von Persigny bei, und das Schicksal des Herrn Mirès war entschieden. Es wurde beschlossen, daß der kaiserliche Advocat aufgefordert würde, die Klage aufrecht zu halten, die Herr von Pontalba reichlich bezahlt zurückzuziehen für gut befunden. Der kaiserliche Advocat vollzog den Befehl. Am 15. und 16. Februar 1861 wurden die Bücher und Schriften in den Bureaux der Eisenbahncasse mit Beschlag belegt. Am 17. wurde Herr Mirès verhaftet und nach Mazas gebracht, wo er in strenger Abgeschlossenheit von jedem Verkehr fast bis zu seinem Processe gehalten wurde.

Trostlos erscheint die Abhängigkeit von der Regierung, welche die Gerichte auch bei dieser Gelegenheit wieder an den Tag legten, und der Gehorsam, mit welchem sie sich nach jedem Winke von oben herab richteten, statt mit verbundenen Augen unerbittlich ihren Weg zu gehen.[1] Der Staatsanwalt hätte die Sache fallen lassen, obgleich die Anklage des Herrn von Pontalba eine fortwährende Beeinträchtigung der Gesellschaft durch die Geranten darlegte, wenn ihm nicht vom Ministerium die Weisung fortzufahren zugegangen wäre. So wie aber Herr Mirès von der Regierung dem Gerichte geliefert wurde, da zeigten sich die Vertreter des Gesetzes mit einem Male wie von einer Wuth gegen den Angeklagten ergriffen, so daß der Eifer, mit welchem sie dessen Vernichtung betrieben, sogar die Gegner, ja die Opfer der von Herrn Mirès gegründeten Anstalt empörte. Herr Massé, welcher bei den Gerichtsverhandlungen, die Angelegenheit Mirès betreffend, den Vorsitz führte und dem es folglich oblag, mit Ruhe und Unbefangenheit, ohne jede Neigung nach der einen oder der anderen Seite hin die Debatten zu lenken, zeigte sich so leidenschaftlich gegen den Angeklagten eingenommen, daß man ihn eher für den Ankläger, als für den Präsidenten zu halten versucht war, und daß sich die öffentliche Meinung nicht ohne einige Lebhaftigkeit gegen ihn aussprach.

Am Abend des Tages, da Herr Mirès zu der größtmöglichen Strafe verurtheilt wurde, welche von der Zuchtpolizei verhängt werden kann, befand ich mich in einer bürgerlichen Gesellschaft der rue du Sentier. Natürlich daß man kaum von etwas Anderem als von dem gerichtlichen Ereigniß sprechen hörte. Zu meinem Erstaunen hatte die Schadenfreude, mit welcher die arbeitsamen Kaufleute den Sturz des Herrn Mirès vorhersahen, einer milderen Stimmung, ja einer mitleidigen Theilnahme an dem Schicksal des gesunkenen, des verlornen Mannes Platz gemacht.

„Zu fünf Jahren Gefängniß!“ sagte ein Hemdenfabrikant, „das ist zu viel, das hört auf Gerechtigkeit zu sein. Zwei Jahre wären mehr als genug gewesen.“

„Was der arme Mann von so heftiger Gemüthsart und von so hochgehendem Ehrgeiz nur leiden muß!“ sagte ein überaus reicher Modewaarenhändler. „Im Jahre 1858 war mein Sohn auf einem Balle, den Herr Mirès gab. Noch heute erzählt er von der orientalischen Pracht, die da herrschte, von den vornehmen Personen, die den Speculanten umflatterten. Ein Hof war in einen Saal umgebaut worden, der nur für die eine Nacht zu dienen hatte und den nächsten Tag wieder eingerissen wurde. 100,000 Franken hat die Arbeit gekostet. Und im Jahre 1861 ist er ruinirt, vernichtet, zu fünf Jahren Gefängniß verurtheilt! Dieser Wechsel ist zu fürchterlich!“

„Der Aufwand, den er trieb, ist sein Unglück,“ meinte ein Bankier, „den verzeihen ihm die Herren vom Gesetze nicht, die sich in den Schulen und Gerichtsstuben jahrelang abmühen, ohne es so weit gebracht zu haben, wie der glückliche Spekulant. Wenn [555] auf einem Balle im Stadthause oder anderwärts Frau und Fräulein Mirès mit ihren kostbaren Gewändern, mit ihren Perlen und Diamanten all die Frauen und Töchter der Gerichtspräsidenten, der kaiserlichen Procuratoren, der gesammten Magistratur verdunkelten, so haben diese ihren Zorn den Gatten und Vätern mitgetheilt, der sich nun, da der arme Mirès in ihre Hände gefallen ist, Luft macht. Der Präsident, wie der Staatsanwalt, wie die Richter zeigten sich unerbittlich.“

„Es kann talentvollen und thätigen Rechtsgelehrten,“ bemerkte ein Notar, „in der That nicht angenehm sein, von einem glücklichen Abenteurer ohne Kenntniß, ohne Verdienst überflügelt zu werden.“

„Was hat aber diese Unannehmlichkeit mit der Gerechtigkeit zu schaffen?“ wandte der Bankier ein.

„Freilich, freilich!“ scholl es von allen Seiten, und der Notar hielt es für angemessen, auf diesen Einwurf nichts weiter zu antworten. – –



  1. Wir können uns mit dieser Auffassung unsers verehrten Mitarbeiters nicht ganz einverstanden erklären. Die gegen Mirès zeugenden schwer gravirenden Thatsachen sind nicht wegzuleugnen. Wenn die Gerichte dabei mehr Energie als gewöhnlich zeigten, so mag der Grund dazu wohl mehr in der allgemeinen Empörung gegen den längst verdammten Schwindel gelegen haben, weniger in der Anreizung seitens der Regierung, die in dieser Angelegenheit mehr zu fürchten als zu gewinnen hatte.
    D. Red.