Noch einmal die Lebensversicherungsfrage

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Titel: Noch einmal die Lebensversicherungs­frage
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aus: Die Gartenlaube, Heft 47, S. 796
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[796] Noch einmal die Lebensversicherungsfrage. Mit Bezug auf den in Nr. 41 abgedruckten Artikel von Gallus empfingen wir vor einigen Tagen aus Luxemburg nachfolgende Zuschrift: „Dieser Tage unterhielt ich mich mit dem Vertreter einer belgischen Lebensversicherung über die Bitte, welche der Director der Leipziger Versicherungsbank in der letzten Nummer der ‚Gartenlaube‘ an die deutschen Frauen richtet. Da es wohl von Interesse ist, die Ansichten eines Ausländers über das von Herrn Gallus behandelte Thema zu hören, so erlaube ich mir, Ihnen die Mittheilungen meines Gewährsmannes in diesen Zeilen wiederzugeben. Auch er macht häufig die Wahrnehmung, daß Frauen ihre Männer abhalten, einer Lebensversicherung beizutreten; zum Theil sei Aberglaube, vielfach jedoch auch allzu großes Zartgefühl daran schuld. So sei es ihm vor noch nicht langer Zeit vorgekommen, daß eine Wittwe, deren Mann sich ohne Wissen derselben versichert hatte, die bedeutende Summe von hunderttausend Franken nicht habe annehmen wollen, weil es ihr widerstrebe, eine Geldentschädigung für den Tod ihres Mannes zu erhalten.

Der hauptsächliche Grund, daß sich die Lebensversicherungen in Deutschland noch nicht in dem Maße wie in verschiedenen anderen Ländern eingebürgert hätten, sei jedoch in der Art und Weise zu suchen, wie die deutschen Gesellschaften die Versicherungen abzuschließen pflegten. Man bekomme einen Fragebogen vorgelegt, dessen gewissenhafte Beantwortung nicht allein sehr schwierig sei, sondern der auch sofort das Gefühl erwecke, als sei er dazu angelegt, der Auszahlung der Versicherungssumme möglichst Hindernisse in den Weg legen zu können, wie denn auch in der That Processe aus dieser Ursache keine Seltenheiten seien. Bei den belgischen und französischen Gesellschaften hingegen sei der Abschluß der Versicherung viel einfacher. Sobald der zu Versichernde gesund sei, habe er keine weiteren Verpflichtungen einzugehen, als seine Prämie pünktlich zu bezahlen, und selbst in dieser Beziehung seien schon wiederholt Fälle vorgekommen, daß, obwohl der Versicherte mit der letzten Prämie im Rückstande gewesen, die Versicherungssumme ohne jeglichen Anstand ausgezahlt worden sei. Die meisten jener Gesellschaften legten Werth darauf, Streitigkeiten, wenn irgend thunlich, zu vermeiden, was ihnen indirect zu großem Nutzen gereiche.

Sind die erhaltenen Mittheilungen genau – was zu bezweifeln ich keine Ursache habe – so wäre es den deutschen Gesellschaften, von denen ja die meisten bekanntlich äußerst solide sind, wohl in beiderseitigem Interesse nicht genug anzuempfehlen, sowohl beim Abschlusse der Police, wie auch bei der Auszahlung der Versicherungssumme zuvorkommend zu sein.“ –