Noch einmal Scheffels Nachlaß

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Titel: Noch einmal Scheffels Nachlaß
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aus: Die Gartenlaube, Heft 27, S. 468
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[468] Noch einmal Scheffels Nachlaß. Es ist eine in der Geschichte der Litteraturen sich häufig wiederholende Erscheinung, daß an besonders berühmt und volksthümlich gewordene Namen sich manche Erzeugnisse der Dichtkunst knüpfen, welche mit den echten und berechtigten Trägern jenes Namens nicht mehr gemein haben als eine gewisse Verwandtschaft des Stoffkreises, des Tons und der äußern Form. So ist es im grauen Alterthum Homer ergangen, in neuester Zeit aber – Scheffel.

In die Sammlung „Gedichte aus dem Nachlaß von Joseph Viktor v. Scheffel“, welche bei Adolf Bonz u. Komp. in Stuttgart erschienen ist, hat sich auch solch ein fremdes Kind eingeschlichen, ohne daß irgendwie böser Wille oder absichtliche Täuschung ins Spiel käme. Es ist das auch in den Proben, welche die „Gartenlaube“ in der Nummer 21 des laufenden Jahrgangs aus dem Büchlein mitgetheilt hat, abgedruckte „Alpenlied“; sein Verfasser ist, wie wir jetzt erfahren, nicht Joseph Viktor v. Scheffel, sondern der in Offenburg in Baden lebende Oberingenieur Beger.

Dieser schrieb das hübsche Gedichtchen einst auf fröhlicher Wanderschaft 1876 in ein Fremdenbuch am Lüner See. Ein Schweizer Tourist las es, glaubte es als Scheffelsches zu erkennen, und unter Scheffels Namen erschien es nun im Berner „Bund“, ohne daß der wirkliche Verfasser sich veranlaßt gefühlt hätte, dagegen aufzutreten. Er ließ es vielmehr ruhig geschehen, daß sein Geisteskind in dem Schweizer Blatte sich unter der stolzen Flagge versteckte, und so gerieth es denn auch in die Bonzsche Sammlung.

Als nun aber auch die weitverbreitete „Gartenlaube“ das Gedichtchen unter Scheffels Namen aufführte, da glaubte der wahre Verfasser, welcher dasselbe mittlerweile auch öffentlich bei festlichem Anlasse als sein eigenes vorgetragen hatte, schon um dem Vorwurf des Plagiats zu begegnen, nicht länger schweigen zu dürfen.

Er schrieb an die „Gartenlaube“, und sie steht nicht an, ihm sein Recht werden zu lassen. Auch der Verleger der „Gedichte aus dem Nachlaß“ hat sich selbstverständlich sofort bereit erklärt, das Lied aus der Sammlung herauszunehmen, der es doch nur zur Zierde gereicht hatte.