Textdaten
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Autor: –n.
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Titel: Nicht so viel Handgepäck
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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[514] Nicht so viel Handgepäck! Kaum irgendwo im modernen Leben tritt die Rücksichtslosigkeit gegen Recht und Behagen des Nebenmenschen greller zu Tage als in den durchgehenden Wagen eines sehr besetzten Eilzuges zur Hauptreisezeit auf den süddeutschen Bahnen, die kein Freigepäck zugestehen. Man traut als Unbetheiligter seinen Augen nicht, welche Masse von Päcken, Ballen und Koffern einer einzigen Person in den Eisenbahnwagen nachfolgen, als Betheiligter aber hat man öfters einen sehr ernsthaften Kampf zu bestehen, um sein Recht auf das Gitter oberhalb des eigenen Platzes zu wahren. Einen solchen Kampf sah Einsender dieses kürzlich mit an, wo sich von dem allen verfügbaren Platz einnehmenden Handgepäck eines nur mit drei Personen besetzten Nichtrauchcoupés sieben große Stücke als Eigenthum zweier Damen auswiesen, so daß ein Neuankommender mit seinem bescheidenen Köfferchen rathlos dastand und dasselbe endlich zwischen den Füßen seiner Mitreisenden unterbringen mußte, nicht ohne unangenehmen Wortwechsel mit den Besitzerinnen so vieler Nothwendigkeiten. An wem liegt die Schuld? Die Schaffner drücken begreiflicherweise gern ein Auge zu, um nicht durch einfaches Bestehen auf der Vorschrift eine Abreise im letzten Augenblick unmöglich zu machen, das Publikum hat die bekannte menschliche Neigung, jede Vergünstigung bis zum Mißbrauch in Anspruch zu nehmen. Hier kann nur eines helfen: Herabsetzung des Personengepäcktarifs. Mit Anhängen eines einzigen Wagens würde der gesammte ärgerliche Ballast eines Schnellzuges untergebracht sein, eine mäßige Taxe dafür würden die Besitzer zahlen, um selbst der Unbequemlichkeit enthoben zu sein. Dann aber könnte die strengste Durchführung der Bestimmung, daß jeder nur den über seinem Platze befindlichen Raum belegen darf, verlangt und vom Publikum selbst mithelfend vollzogen werden. Man sollte denken, es bedürfe nur des guten Willens der Bahnverwaltungen, um diese so sehr wünschenswerthen Einrichtungen zu treffen! – n.