Neuer Schwindel (Die Gartenlaube 1871/50)
[840] Neuer Schwindel. Von einem Freude der Gartenlaube, einem Gutsbesitzer, geht uns folgender Brief zu, den er vor einigen Tagen empfing:
Ew. Hochwohlgeboren erlaube ich mir eine Mittheilung zu machen, deren Benutzung für Sie, für Ihr Gut und für die ganze Umgegend von größter Wichtigkeit werden müßte. Anonymen Mittheilungen ist allerdings zu mißtrauen, doch giebt es keine Regel ohne Ausnahme, und so zwingt auch mich die nothwendige strenge Geheimhaltung der Angelegenheit, welche ich Ihnen vortragen will, bis zu weiterer Verständigung anonym zu bleiben. Ich erlaube mir zur Sache überzugehen.
Ich habe eine Erfindung gemacht, welche es ermöglicht, auf einem Gute, welches so geeignet gelegen ist, wie das Ihrige, das daselbst befindliche Trink-, Quell- oder Flußwasser an einer geeigneten Stelle des Gutes in Gestalt einer natürlichen Mineralquelle hervortreten zu lassen.
Die Verwandlung des gewöhnlichen Wassers in Mineralwasser kann und soll auf eine solche Weise geheim geschehen und geheim gehalten werden, daß die künstliche Mineralquelle von jedem nicht in das Geheimniß Eingeweihten für eine natürliche gehalten werden muß, für welche sie auch ausgegeben und zum Trinken, Versenden und Baden gebraucht werden soll und kann.
Die künstliche Mineralquelle muß wie eine natürliche Mineralquelle, ohne irgend beim Publicum Aufsehen zu erregen, zu Tage treten, sehr heilkräftig sein, zum Trinken, Versenden und Baden benutzt werden können, also im Stande sein, Ihr Gut in kürzester Zeit in einen Curort ersten Ranges zu verwandeln. Den Grad des höheren Ertrages Ihres Gutes, wenn Sie dasselbe auf diese Weise in einen Curort umwandeln, werden Sie selbst bemessen können und die ungeheure Tragweite dieser Erfindung einsehen.
Die erste Einrichtung und die jährlichen Unterhaltungskosten der künstlichen, für eine natürliche auszugebenden und zu benutzenden Mineralquelle belaufen sich nur auf einige hundert Gulden. Arbeit ist fast keine damit verbunden. Mitwisser des Geheimnisses sind unnöthig. Man kann es einrichten, daß man nur alle vier bis sechs Wochen einmal nachsehen muß.
Die Erfindung ist im Kleinen wie im Großen hinlänglich erprobt! Ich habe sie in einem Manuscript niedergelegt und demselben die genauesten Zeichnungen, Berechnungen und Nachweise beigefügt, so daß dies Manuscript Jeden ohne alle Vorkenntnisse in den Stand setzt, innerhalb zwei Tagen die Erfindung selbstständig auszubeuten. Wenn Sie diese Erfindung interessirt, so kann sie Ihnen gegen eine Abfindungssumme von tausend Gulden überlassen werden (sage Ein Tausend Gulden rheinisch).
Ich erkläre mich bereit, Ihnen das Manuscript franco einzusenden, wenn Sie mir vorher Ihr Ehrenwort verpfänden, es entweder längstens innerhalb acht Tagen nach Empfang unter dem Versprechen strengster Discretion zurückzusenden, oder, wenn Sie es behalten und benutzen wollen, mir innerhalb acht Tagen tausend Gulden rheinisch einzusenden.
Zu jeder weiteren Erläuterung, deren Sie aber nach dem umfassenden, deutlich abgefaßten Manuscript schwerlich bedürfen, würde ich stets bereit sein, und die Anonymität, welche Ihnen nun sehr verzeihlich erscheinen möchte, fallen lassen. Schließlich bemerke ich, daß gerade die Winterszeit die beste Jahreszeit ist, die Etablirung einer künstlichen Mineralquelle zu bewerkstelligen, welche dann im kommenden Frühjahr sich schon verwerthen würde.
Ihre gefällige Entschließung wird mir sicher zukommen unter der Adresse A. Z. 24. Herrn Langweiler, Kirchstraße 21, Darmstadt.“