Mittelalterliches Scheffelmaß

Die Ueberlieferung und Legende der Schlacht bei Dresden 1813 Mittelalterliches Scheffelmaß (1904) von Otto Mörtzsch
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904)
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Mittelalterliches Scheffelmaß.

Die Einnahmen der Aemter in Meißen und Thüringen bestanden während des Mittelalters in Geld- und Getreidezinsen, welche Walpurgis und Michaelis fällig waren[1]. Außerdem waren noch in verschiedenen Gegenden Abgaben in bestimmten Naturalien zu liefern, z. B. Holz, Heu, Stroh, Sicheling, Zwiebeln, Bucheckern, Grütze u. s. w. Die Getreidezinsen wurden nach Scheffeln eingefordert. Am Ausgange des 14. Jahrhunderts[2] ist als Grundmaß in den Rechenbüchern der Amtleute der Altenburgische Scheffel genannt. „7 viertel Dresdenisch moß machen 1 schoffel Aldenburgis moß. 2 Grymsche schoffel thuen Aldemburgischinn. 2 scheffel zu Friberg machen 1 Aldemburgischinn. 2 scheffel zu [286] Lliffnig machen 1 Aldemburgischinn. 7 viertel Dobelisch moẞ machen 1 Aldemburgischinn. Odersch moß ist also aber ein wenig großer dan Friberger moß“. Aus diesen und ähnlichen Angaben des umfangreichen Rechenbuches von 1378 ergiebt sich folgendes:

1 altenburgischer Scheffel = 2 Scheffeln in Grimma, 2 in Freiberg, 2 in Leisnig, 2 in Großenhain, 2 in Öderan (fast), 7/4 in Döbeln, 1 1/2 in Meißen, 7/4 in Dresden.

Der Altenburger Scheffel hatte wie jeder andere 4 Viertel, 16 Metzen, 64 Mäßchen. Nach unserm jetzigen Maße ist er etwas größer als 1 3/4 Hektoliter. Der in späterer Zeit als Vergleichsmaß dienende Dresdner Scheffel enthielt etwas über 1 hl und wog 166 Dresdner Pfund (= 1,038 286 hl). Wenn gerade das Altenburger Maß in den Rechnungen angeführt wird, so hat dies seinen Grund gewiß darin, daß die Wettiner im 14. Jahrhundert ihre politische Hauptthätigkeit nach Thüringen verlegen mußten. Altenburg, manchmal auch Residenz, lag so ziemlich in der Mitte der wettinischen Lande und bildete so den Vermittler zwischen Meißen und Thüringen. Die Verhältnisse änderten sich mit der Chemnitzer Theilung 1382 vollständig, denn niemals war seitdem die wettinische Macht wieder in einer Hand vereinigt.

O. Mörtzsch. 


  1. Mittheilungen des Vereins für Geschichte Dresdens 16. Heft S. 15.
  2. Register der Zugehorunge der Ampt Doringen und Meißen. 1378. H. St. A. Loc. 4333.