Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Nachschlüssel“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Nachschlüssel“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 968
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Nachschlüssel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 968. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Nachschl%C3%BCssel (Version vom 21.01.2023)

[968] Nachschlüssel, ein zum Zweck der Verwendung an Stelle des für ein Schloß bestimmten Schlüssels nachgemachter Schlüssel (s. d.). Da N. nicht selten in unredlicher Absicht angefertigt werden, so sind Schlosser, die ohne polizeiliche Erlaubnis N. (wie auch Dietriche) verabfolgen, mit Strafe bedroht und zwar nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 369, Ziff. 1) mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen.