Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Nachschlag“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 968
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Nachschlag. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 968. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Nachschlag (Version vom 02.09.2021)

[968] Nachschlag, Name zweier musikal. Verzierungen: 1) Die Einführung der untern Nebennote am Schluß des Trillers (s. d.) mit nochmals folgender Hauptnote. Der N. wird häufig durch Noten angedeutet:

oder aber in ältern Kompositionen (Bach) durch die sogen. Nachschleife am Trillerzeichen . Folgt dem Triller der eine Sekunde höher gelegene Ton, so ist der N. selbstverständlich, braucht daher nicht extra gefordert zu werden; folgt die Untersekunde, so ist der N. falsch, wenn er nicht ausdrücklich vom Komponisten verlangt wird. – 2) Das Gegenteil des Vorschlags (s. d.), nämlich eine am Ende des Notenwerts angehängte kurze Note, die sich möglichst schnell an die folgende anschließt; in der Notenschrift unterscheidet sich diese Art N. vom kurzen Vorschlag dadurch, daß ein Legatobogen die Nachschlagsnote mit der vorausgehenden verbindet, und wenn sie am Ende eines Taktes steht, daß die kleinere Note vor und nicht hinter den Taktstrich gestellt wird: