MKL1888:Mortifikation
[816] Mortifikation (lat., „Tötung, Totschlag“), in der Medizin das Absterben organischer Teile, das Verschwinden jeder Lebensspur in denselben (s. Brand); in der kirchlichen Sprache Ertötung der sinnlichen Begierden durch Kasteien, Fasten, Geißeln und sonstige freiwillig übernommene Entbehrungen u. Qualen. – In der Gerichtssprache ist M. s. v. w. Ungültigkeitserklärung eines Schuldscheins oder einer sonstigen Urkunde; daher Mortifikationsschein (Tilgungsschein), ein Schein, wodurch eine Forderung, eine Obligation, ein Wechsel etc. nach vorgängigem Aufgebot (s. d.) für ungültig erklärt wird; gebräuchlicher hierfür ist der Ausdruck Amortisation (s. d.).