Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mortifizieren“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 816817
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Mortifizieren. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 816–817. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mortifizieren (Version vom 27.10.2024)

[816] Mortifizieren (lat.), ertöten, absterben lassen; stark kasteien; tief demütigen, kränken; eine Urkunde für ungültig erklären (s. Mortifikation); in der Kochkunst: Wild und Geflügel durch Aufhängen an einem luftigen, trocknen Ort mürbe und schmackhaft machen. [817] Auer- und Birkhähne, wilde Tauben werden eingegraben, um das Fleisch genießbar zu machen.